Trotz Maßnahmen steigt das Antrittsalter seit Jahren nur geringfügig.
Das Pensionsantrittsalter steigt vorerst in geringerem Ausmaß als notwendig. Das geht aus dem neuen Monitoringbericht der Pensionskommission hervor, der in der heutigen Sitzung des Gremiums besprochen wurde. Konkret hätte im Vorjahr gemäß dem von der Kommission erstellten Referenzpfad ein durchschnittliches Antrittsalter von 59 Jahren erreicht werden müssen, tatsächlich waren es aber nur 58,4 (Männer 59,4, Frauen 57,4) und damit ein Anstieg von gerade einmal 0,1 Jahren im Vergleich zu 2011.
Gegenmaßnahmen
Freilich wird im Sozialministerium darauf verwiesen, dass mittlerweile diverse Maßnahmen gesetzlich in die Wege geleitet wurden, die in Zukunft einen stärkeren Anstieg nach sich ziehen müssten. So wird etwa die Invaliditätspension durch ein Reha-Geld ersetzt, der Zugang zur Korridor-Frühpension erschwert und wird vor allem die Hacklerpension nur noch von einer deutlich geringeren Zahl an Personen in Anspruch genommen werden können. Der Großteil dieser Reformen beginnt 2014 seine Wirkung zu entfalten.
Notwendig erscheinen diese Maßnahmen freilich. Denn auch langfristig gesehen hat sich beim Antrittsalter nicht viel getan. 2005 ging man in Österreich mit 58,1 Jahren in den Ruhestand. Jetzt ist man gerade einmal 0,3 Jahre weiter. Auffallend ist dabei, dass das Antrittsalter bei den sogenannten Alterspensionen sogar stark zurück ging und zwar von 63,9 auf 62,5. Bei den Invaliditätspensionen sank das Antrittsalter von 52,8 auf 52,5. Dagegen gab es bei den Frühpensionen einen Anstieg von 59,3 auf 59,6.
Was die Neuzuerkennungen angeht, stieg die Anzahl der vorzeitigen Alterspensionen bis 2009 an, sinkt jedoch seit 2011. Die Zahl der Neuzugänge zur normalen Alterspension ging kontinuierlich nach oben. Bei der Invaliditätspension gibt es seit 2005 jeweils ein leichtes Absinken.
Auffällig ist, dass es die Österreicher zu einem überwiegenden Teil nicht länger im Job hält als nötig. Gleich 88 Prozent treten den Ruhestand zum ehest möglichen Zeitpunkt an.
Einmal mehr zeigt sich in dem Monitoring-Bericht der Trend, dass psychiatrische Krankheiten auf dem Pensionssystem lasten. In der Gruppe der männlichen Neuzugänge stieg der Prozentsatz der psychiatrischen Krankheiten als Grund für die Invaliditätspension von etwa 20 auf rund 25 Prozent. Bei den Frauen steigerte sich der Wert sogar von rund 31 auf etwa 42 Prozent. In der Altersgruppe der unter 50-Jährigen handelt es sich sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen mit jeweils mindestens rund 50 Prozent um die bei weitem größte Krankheitsgruppe.
Spannender wird es in der Pensionskommission wohl in zwei Wochen. Da wird bereits das nächste Gutachten vorgelegt, nämlich eines, das sich mit der Mittel- und Langfrist-Prognose auseinandersetzt. Aus diesem sollte dann schon ablesbar sein, wie sich die eingeleiteten Reformen auf die Finanzierbarkeit des Systems auswirken.