Das Sozialministerium widerspricht den neuen Zahlen.
Uneinig sind sich die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung und das Sozialministerium bezüglich der langfristigen Entwicklung der Pensionen. Die Kommission geht in ihrem Entwurf für den in ihrer Sitzung am nächsten Mittwoch zu beschließenden Bericht über die Entwicklung für die nächsten 50 Jahre davon aus, dass der Bundeszuschuss von derzeit 7,6 Milliarden auf 28,7 Milliarden Euro im Jahr 2060 explodieren wird. Gemessen an der Wirtschaftsleistung würde das eine Steigerung von 2,8 auf 4,5 Prozent des BIP bedeuten, zwischenzeitlich werden für das Jahr 2045 sogar 6,2 Prozent erwartet. Für das Sozialministerium sind diese Zahlen aber viel zu hoch gegriffen, nach Berechnungen des Ressorts werden sie nur auf 3,5 Prozent steigen und nie über die Vier-Prozent-Grenze hinausgehen.
Divergierende Annahmen
Grund für diese unterschiedlichen Erwartungen sind divergierende Annahmen, die den Berechnungen zugrunde liegen. So gehen die Experten der Kommission davon aus, dass das tatsächliche Pensionsantrittsalter von derzeit etwa 58 Jahren im Durchschnitt auf etwas weniger als 60 im Jahr 2060 steigen wird. Das Sozialministerium erwartet hingegen, dass das Antrittsalter jedes Jahrzehnt um etwa ein Jahr und damit bis 2060 auf etwa 63 Jahre steigen wird. Das Ressort von Rudolf Hundstorfer (S) verweist auf gezielte Maßnahmen, um den Menschen ein längeres, gesundes Erwerbsleben zu ermöglichen. Damit sollten die Zahl der Berufsunfähigkeitspensionen deutlich gesenkt und das tatsächliche Antrittsalter nach hinten verschoben werden. Zudem werde das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Frauen bis zum Jahr 2034 an jenes der Männer (65) angeglichen.
Entwurf
Damit ergeben sich auch unterschiedliche Erwartungen über die Zahl der künftigen Pensionen. Die Kommission geht in ihrem vorliegenden Entwurf davon aus, dass die Zahl der ausbezahlten Pensionen jährlich um rund ein Prozent steigen wird - dies würde ein Anwachsen von derzeit 2,19 Millionen Pensionsleistungen auf 3,62 Millionen im Jahr 2060 bedeuten. Das Sozialministerium erwartet hingegen in seinen der APA ebenfalls vorliegenden Berechnungen um rund 400.000 Erwerbstätige mehr und damit im Jahr 2060 nicht 3,6 Millionen sondern nur 3,2 Millionen auszuzahlende Pensionen.
Daraus ergibt sich auch, dass die Gesamteinnahmen der Pensionsversicherung von der Kommission niedriger angesetzt werden. Die Experten gehen davon aus, dass diese von derzeit 9,1 Prozent des BIP nur auf 9,3 Prozent in den nächsten 50 Jahren steigen werden. Das Sozialministerium erwartet hingen einen Anstieg der Einnahmen auf mehr als zehn Prozent. Umgekehrt errechnet die Kommission, dass die Gesamtausgaben der Pensionsversicherung von derzeit 11,4 Prozent des BIP auf 14,8 Prozent im Jahr 2050 steigen, um dann zehn Jahre später wieder auf 13,3 Prozent etwas zu sinken. Laut den Berechnungen des Sozialministeriums sollen sich die Kosten hingegen bei 13 Prozent des BIP stabilisieren.
Aus diesen unterschiedlichen Einnahmen- und Ausgabenerwartungen erklärt sich dann auch die unterschiedliche Höhe des erwarteten Bundesbeitrages. So geht die Kommission davon aus, dass der Bund zwischenzeitlich mehr als doppelt so viel zu den Pensionen zuschießen wird müssen als derzeit. Konkret soll der Bundeszuschuss demnach statt der 2,8 Prozent des BIP (7,6 Mrd. Euro) im Vorjahr bis auf 6,2 Prozent im Jahr 2045 klettern, um dann bis 2060 wieder auf 4,5 Prozent (28,7 Mrd. Euro) zu sinken. Laut den Berechnungen des Sozialministeriums soll er hingegen nie über die Vier-Prozent-Grenze hinausgehen und bis 2060 3,5 Prozent betragen.
Empfehlungen, ob nun der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor ausgelöst werden soll, sind in dem Entwurf des Kommissionsberichts vorerst noch nicht enthalten. Die Kommission muss alle drei Jahre prüfen, ob die Lebenserwartung der heute 65-Jährigen um mehr als drei Prozent bis zum Jahr 2050 gestiegen ist und dies zu Mehraufwendungen führt. In diesem Fall müssten Reformmaßnahmen wie eine Erhöhung des Beitragssatzes, des Antrittsalters, des Bundesbeitrages, des Prozentsatzes für das Pensionskonto sowie eine niedrigere Pensionsanpassung vorgeschlagen werden. In dem der APA vorliegenden Entwurf des Kommissionsberichtes heißt es jedoch, dass den demografischen Daten "keine eindeutige Aussagekraft" zukomme, "ob und in welchem Ausmaß ein Handlungsbedarf für Reformmaßnahmen gegeben ist".