Nächste Verhandlung

Petzner steht erneut vor Gericht

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Petzners Immunität wurde vom Nationalrat zum zweiten Mal aufgehoben.

Verletzung des Amtsgeheimnisses, diesen Vorwurf erhebt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner. Am Mittwoch muss er sich deshalb erneut am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Manfred Herrnhofer verantworten. Ein erster Prozesstermin im November vergangenen Jahres musste wegen eines Streits um die Gültigkeit von Petzners Auslieferung durch das Parlament vertagt werden.

Verletzung des Amtsgeheimnisses
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Politiker in der Anklageschrift Verletzung des Amtsgeheimnisses (Paragraf 310 StGB) vor. Petzner hatte im April 2007 in seiner Funktion als Pressesprecher des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider in einer Aussendung Inhalte eines Negativ-Bescheides zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen sudanesischen Religionslehrer veröffentlicht, bevor dieser ihn in Händen hatte.

Bei der ersten Verhandlung bekannte sich Petzner nicht schuldig und beantragte eine neuerliche Prüfung der Aufhebung seiner Immunität im Nationalrat. Petzners Immunität war aufgrund eines Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung des Datenschutzes (Paragraf 51 des Datenschutzgesetzes) am 19. Mai 2009 vom Immunitätsausschuss im Nationalrat aufgehoben worden. Angeklagt wurde er aber wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Herrnhofer gab diesem Antrag statt, obwohl es sich seiner Meinung nach "um den selben Tatbestand" handle, er wolle Petzner aber nicht das Gefühl geben, von einem österreichischen Gericht schlecht behandelt zu werden.

Inzwischen wurde der Mandatar vom Nationalrat ein zweites Mal ausgeliefert, einer Fortsetzung des Verfahrens steht daher nichts mehr im Wege. Die Verhandlung beginnt um 9.00 Uhr und ist bis 16.00 Uhr anberaumt.

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