Nur wenige Stunden nach der Einigung sind in der Pflege-Debatte erneut "Unstimmigkeiten" innerhalb der Koalition aufgetreten.
Sozialminister Erwin Buchinger erklärte, der Rückforderungsverzicht würde keinesfalls eine Verlängerung der Amnestie bedeuten. Aus dem Minister-Büro hieß es, wer eine Anzeige erhält und bis dahin seine Betreuungskraft nicht angemeldet hat, dem drohe sehr wohl eine Verwaltungsstrafe. Im Büro von Vizekanzler Finanzminister Wilhelm Molterer wurde dies zurückgewiesen: Auch die Verwaltungsstrafen würden unter den Rückforderungsverzicht fallen.
Amnestie oder keine Amnestie?
Damit dürfte der Streit in eine
weitere Runde gehen. Denn laut Sozialministerium nützt es nichts, wenn man
erst nach erfolgter Anzeige seine illegale Betreuungskraft anmeldet: Eine
Amnestie würde bedeuten, "dass auch nach dem 1.1.2008 jemand, der wegen
illegaler Beschäftigung einer Betreuungsperson angezeigt oder aufgegriffen
wird, nicht bestraft werden würde", so Buchinger. Genau das Gegenteil sei
aber nun der Fall: "Ein illegaler Beschäftiger würde bestraft werden", so
der Sozialminister.
Buchinger: Beim "Erwischen" drohen Strafen
Zu dem von
der Regierung am Freitag beschlossenen Rückforderungsverzicht erklärte
Buchinger, dieser stelle sicher, dass man von
sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen
Nachforderungen befreit wird, die bis zum 31. Dezember 2007 entstanden sind.
Voraussetzung sei freilich, dass man bis zum 30. Juni 2008 sein
Betreuungsverhältnis legalisiert. Wird man früher erwischt, drohen eben
Verwaltungsstrafen und Rückforderungen.
Molterer: Keine Strafen bis 30. Juni 2008
Im Büro Molterers teilt
man diese Ansicht nicht. Der Sprecher des Vizekanzlers verwies auf eine
Aussage im Ministerrat, nach welcher auch bei nachträglicher Anmeldung auch
von Strafen abgesehen werden soll. Es werde aber ohnehin zu keinen Anzeigen
kommen, gab man sich überzeugt.
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