Bis zu 3 Monate

Pflegekarenz soll 2014 kommen

26.04.2013

Für die Job-Unterbrechung ist ein Karenzgeld von bis zu 1.400 Euro vorgesehen.

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Pflegende Angehörige sollen künftig bis zu drei Monate in Pflegekarenz gehen können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Freitag in Begutachtung geht, bestätigte das Sozialministerium einen Bericht des Ö1-"Morgenjournals". Für die Job-Unterbrechung ist ein Karenzgeld vorgesehen von bis zu 1.400 Euro monatlich. Gelten sollen die Neuregelungen ab 1. Jänner 2014.

Pflegegeldstufe 3
Die Pflegekarenz soll ab der Pflegegeldstufe 3 oder ab der Stufe 1 bei minderjährigen Kindern und bei Demenz möglich sein und bis zu drei Monate dauern können. Ein Angehöriger kann die Pflegekarenz einmal antreten, bei einer Verschlechterung des Zustands - einer Erhöhung der Pflegegeldstufe - auch ein weiteres Mal. Pro Pflegebedürftigem können zwei Angehörige in Karenz gehen.

1.400 Euro pro Karenzmonat
Das Pflegekarenzgeld orientiert sich am zuletzt bezogenen Gehalt. Maximal sollen es 1.400 Euro pro Karenzmonat sein. Eine Krankenversicherung besteht während dieser Zeit weiter, auch der Erwerb des Abfertigungsanspruchs bleibe aufrecht, hieß es aus dem Sozialministerium gegenüber der APA.

Eine finanzielle Unterstützung ist auch für die Familienhospiz-Karenz geplant. Bisher gab es nur in Härtefällen eine Geldleistung des Familienministeriums. Nun sollen alle die analoge Leistung der Pflegekarenz des Sozialministeriums erhalten. Für sehr kinderreiche Familien kann es höhere Leistungen geben.

Die Interessensgemeinschaft Pflegender Angehöriger zeigte sich im ORF-Radio über die Einführung einer Pflegekarenz erfreut. Dabei handle es sich um einen "sozialpolitisch wichtigen Schritt", erklärte Präsidentin Birgit Meinhard-Schiebel. Als "Pferdefuß" bezeichnete sie allerdings die notwendige Zustimmung des Arbeitgebers. Grundsätzlich pochte sie auch auf eine regelmäßige Valorisierung des Pflegegeldes.

 

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