Unterstützung durch Supportpersonal und Jahresarbeitszeitmodell gefordert.
Mehr Gehalt und eine geringere Arbeitsbelastung verlangt die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft in ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf für das Lehrerdienstrecht. Von der Tonlage her ist die Kritik der Vertreter der größten Pädagogengruppe Österreichs am Dienstrechtsentwurf nüchterner als jene der AHS-Lehrer - nichtsdestotrotz werden etwa eine "masterwertige Bezahlung für masterwertig ausgebildete Lehrer/innen" und "weniger Belastung durch Verwaltung und Bürokratie" gefordert.
Heftige Kritik von Lehrer-Gewerkschaft
Ganz generell enthält der Entwurf laut den Pflichtschullehrer-Gewerkschaftern "nur ganz wenige grundlegende Anforderungen an ein modernes Dienstrecht". Themen wie "Unterstützung im pädagogischen und administrativen Bereich durch international vergleichbare Support-Systeme" oder eine "klare Aufgabenbeschreibung der Lehrer/innenarbeit aufbauend auf einer neuen Arbeitszeitstudie" seien gar nicht erwähnt. Darüber hinaus fordern die Lehrer die Berücksichtigung von Wegzeiten bei einem Einsatz der Lehrer an mehreren Standorten sowie die Gutschrift von Mehrleistungen auf einem Zeitkonto.
Die Lehrervertreter fürchten außerdem einen "Rückschritt" gegenüber dem derzeitigen Jahresarbeitsmodell für die Pflichtschulpädagogen: Im Entwurf gebe es "kein zeitliches Limit für standortbezogene und individuell organisierte Tätigkeiten" (wie etwa Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturarbeiten, Reflexion und Evaluierung der eigenen Lehrleistung etc., Anm.) - das berge die "Gefahr massiver Überlastung". Die Gewerkschafter schlagen daher vor, die Gesamtarbeitszeit (Unterricht, standortbezogene und individuell organisierte Tätigkeiten) eines Jahres im Gesetz mit 1.776 Stunden zu beziffern.
Mehrmalige befristete Beschäftigung als Knackpunkt
Wie den AHS-Lehrern ist den Pflichtschulpädagogen auch jene Regelung ein Dorn im Auge, die eine mehrmals befristete Beschäftigung von Lehrern ermöglicht: Im Extremfall könnten Lehrer so "über Jahrzehnte immer wieder mit jeweils auf ein Jahr befristeten Kettenverträgen" beschäftigt werden. Auch das von der Regierung grundsätzlich eingeräumte Optionsrecht zwischen altem und neuem Dienstrecht in den ersten fünf Jahren sehen sowohl AHS- als auch Pflichtschulpädagogen ausgehöhlt: Derzeit würden Lehrer am Beginn ihrer Karriere für fünf Jahre jeweils nur Ein-Jahres-Verträge bekommen, bevor ein unbefristeter Vertrag ausgestellt wird: Selbst wenn sich der jeweils Betroffene jedes Mal für das alte Dienstrecht entscheidet, falle er dann 2019/20 in die ab diesem Zeitpunkt geltende verpflichtende Anwendung des neuen Dienstrechts.
Anders als die AHS-Lehrer verzichten die Pflichtschullehrer in ihrer Stellungnahme aber auf allzu drastisches Vokabular: Während sich Begriffe wie "völlig inakzeptabel", "arbeitnehmerfeindlich", "Nivellierung nach unten um jeden Preis" oder "völlig leistungsfeindlich" bei den AHS-Gewerkschaftern wie ein roter Faden durch die Stellungnahme ziehen, beschränken sich ihre Pflichtschul-Kollegen auf die Aufzählung ihrer Kritikpunkte.
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