Die Entscheidung über die Maßnahmen soll am Donnerstag fallen.
Auch die Lehrer an Pflichtschulen (Volks-, Haupt-/Neue Mittelschule, Sonder-, Polytechnische Schule) werden "Maßnahmen" setzen, um gegen das von der Regierung gegen den Willen der Gewerkschaft beschlossene neue Dienstrecht zu protestieren. "Aber das heißt nicht, dass es sich um Kampfmaßnahmen oder Streik handeln wird", kündigte Lehrervertreter Paul Kimberger am Mittwoch an.
Die Gewerkschaft werde an den Pflichtschulen "ganz breit in die Information gehen". "In welcher Form und in welcher Inszenierung, werden wir morgen entscheiden", verwies Kimberger auf die Donnerstagmittag stattfindende Sitzung der Bundesleitung der Pflichtschullehrer.
Christian Morawek vom Pflichtschulelternverband appellierte in einer Aussendung an die Gewerkschaft, durch ihre Informationsarbeit nicht den Unterricht zu unterbrechen oder entfallen zu lassen. Immerhin stünden gerade die Semesterprüfungen an. Störungen des Unterrichts würden vor allem jene besonders treffen, die sich mit der Schulnachricht bei weiterführenden Schulen oder Arbeitgebern bewerben müssten. „Ich denke die gewerkschaftlich organisierten PflichtschullehrerInnen sind kreativ genug, um angemessene Maßnahmen zu entwickeln, die sich nicht gegen Schüler-Innen und Eltern richten“, so Morawek.
An den AHS und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) ist der Entfall von Unterricht unterdessen schon fix: Dort hat die Gewerkschaft für nächsten Donnerstag (5. Dezember) zu zumindest zweistündigen Dienststellenversammlungen und gewerkschaftlichen Betriebsversammlungen aufgerufen, zu denen auch Eltern- und Schülervertreter eingeladen werden sollen. Über den genauen Zeitpunkt sollen die Schulen selbst entscheiden.
Das unterschiedliche Vorgehen hat inhaltliche Gründe: Für Pflichtschullehrer bringt das neue Dienstrecht im Gegensatz zu AHS-und BHS-Lehrern nur eine geringfügige bis gar keine Anhebung der Unterrichtszeit. Derzeit unterrichten Volksschullehrer in der Regel 22 Stunden pro Woche, Hauptschullehrer 21. Im künftigen Dienstrecht sind es 24 Stunden, wobei es aber etwa Abschlagsstunden für Klassenvorstände (und damit praktisch alle Volksschullehrer), Mentoren und Kustoden gibt. Volksschullehrer werden also voraussichtlich gleich lang unterrichten wie bisher, Hauptschullehrer nur geringfügig länger - bei einem über weite Strecken des Berufslebens höheren Gehalt.
Dazu kommt eine organisatorische Hürde: Dienststelle der Pflichtschullehrer ist nämlich im Unterschied zu AHS- und BMHS-Lehrern nicht die jeweilige Schule, sondern der Bezirk. Pflichtschullehrer müssten also längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen, gleichzeitig besteht aber bis zur neunten Schulstufe Aufsichtspflicht an der Schule.