Das Bundesministerium für Justiz hat die fortgesetzte Suspendierung Pilnaceks bestätigt.
Die Suspendierung von Sektionschef Christian Pilnacek ist vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Einen entsprechenden Bericht hat das Justizministerium am Nachmittag bestätigt. Die Suspendierung war vom Justizressort im Zusammenhang mit Ermittlungen bezüglich einer möglicherweise verratenen Hausdurchsuchung, im Zuge derer Pilnacek auch sein Handy abgenommen wurde, ausgesprochen worden. Pilnacek kann sich noch an VwGH oder VfGH wenden.
Wie das Justizressort der APA auf Anfrage mitteilte, wurde Pilaceks Einspruch gegen seine vorläufige Suspendierung als unbegründet abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, aber auch eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Die Suspendierung gilt an sich bis zur Klärung der strafrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Vorwürfe im Rahmen der laufenden Verfahren. Damit sind Pilnaceks anfängliche Erfolge quasi zunichte gemacht. Denn die Disziplinarkommission hatte befunden, dass eine Suspendierung nicht angebracht sei. Das Justizressort hatte dagegen berufen und nun eben vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.
Zuletzt war Pilnacek, der alle Vorwürfe strikt zurückweist, zusätzlich durch geleakte Chats mit Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), die unter anderem despektierliche Äußerungen über Verfassungsrichterinnen beinhaltet hatten, unter öffentlichen Druck geraten. Relevanter sind aber wohl die Ermittlungen, wonach er am Verrat an einer Hausdurchsuchung bei Investor Michael Tojner beteiligt gewesen sein könnte.