Gezielter Angriff
Pilz ortet ÖVP hinter Weitergabe der Kampusch-Akte
21.04.2008
Der Grüne glaubt, dass die Ausschussarbeit sabotiert werden sollte - Und die Volkspartei habe im U-Ausschuss "viel zu befürchten".
Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz geht im Fall der Veröffentlichung vertraulicher Akten aus dem Fall Kampusch von einem "gezielten Angriff auf die Parlamentsarbeit" aus. In Richtung ÖVP erklärte er am Montag, es werde "jedes Mittel verwendet, um die parlamentarische Arbeit zu behindern und zu sabotieren". Er verlange nun, dass "penibel untersucht wird, wer im Innen- und Justizressort auf diese Akten Zugriff hatte".
Akten kam nicht aus Parlament
Er habe mit mehreren Personen aus
der Redaktion der Tageszeitung "Heute", wo die Aktennotizen
veröffentlicht worden waren, gesprochen, so Pilz. Aufgrund dieser Gespräche
könne er für sich ausschließen, dass die Unterlagen aus dem Parlament
gekommen sind. Er glaube auch nicht, dass die undichte Stelle bei den
ÖVP-Abgeordneten des U-Ausschusses oder im ÖVP-Klub sein könnte.
Verursacher ist die Volkspartei
Klar ist für Pilz aber, dass es
sich bei der Aktenweitergabe um einen Versuch gehandelt habe, der
parlamentarischen Arbeit zu schaden - den Verursacher sieht er bei der
Volkspartei. Schließlich habe die ÖVP durch die Ausschussarbeit "viel
zu befürchten". Er räumte aber auch ein, dass die Weitergabe im
Justizministerium passiert sein könnte.
Ausschuss wollte Akt gar nicht
Verärgert zeigte sich der Grüne
Abgeordnete auch darüber, dass der betreffende Aktenteil überhaupt dem
Parlament übermittelt worden war. Denn er habe dem Anwalt von Natascha
Kampusch zugesichert, dass man Dokumente mit intimen Details nicht anfordern
werde. Auch Ausschuss-Vorsitzender Peter Fichtenbauer habe diesen Wunsch bei
der Justiz deponiert, so Pilz.
Daher wäre es Aufgabe der Justiz gewesen, entsprechende Teile gar nicht zu übermitteln, so Pilz. Der zuständige Richter hatte dann zwar das gesamte Kampusch-Vernehmungsprotokoll entfernt, nicht aber "andere kleine Teile" wie eben die nun aufgetauchten Aktennotizen.
Gericht ließ nur Einvernahme weg
Laut Landesgericht gab es
keine Vereinbarung, Bestimmtes nicht zu übermitteln. Die zuständige
Richterin hat entschieden, alles bis auf die Einvernahmeprotokolle des
Entführungsopfers zu übermitteln.