Einigung

"Po-Grapsch"-Gesetz kommt doch

12.06.2015

Minister Brandstetter (VP) und Hosek (SP) einigen sich auf Neuformulierung.

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© TZOe Fuertbauer
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Jegliche "intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung" wird strafbar. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich über eine Neuformulierung des ursprünglich in der StGB-Reform enthaltenen, aber nach Begutachtungskritik entfernten Paragrafen geeinigt. Am Dienstag will Brandstetter den StGB-Reform-Entwurf dem Ministerrat vorlegen.

"Pograpschen"-Paragrafen
Am genauen Wortlaut des - salopp formuliert - "Pograpschen"-Paragrafen wird noch gearbeitet. Die geplante Neuregelung werde aber jedenfalls "mit dem aus dem Begutachtungsentwurf zu Recht gestrichenen, viel zu unklaren Tatbestand nichts mehr zu tun" haben, betonte Brandstetter. Der Tatbestand werde "klar und deutlich auf die wirklich strafwürdigen Fälle eingeschränkt". Brandstetter ist "überzeugt, dass wir jetzt eine gute Lösung haben".

Heinisch-Hosek erfreut
Frauenministerin Heinisch-Hosek ist erfreut über die grundsätzliche Einigung: "Wir haben uns darauf verständigt, dass es eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht ist." Auch im Bezug auf den Paragrafen zur sexuellen Selbstbestimmung liege ein "Übereinkommen im Sinne der Frauen" am Tisch. Das Gesamtpaket der StGB-Novelle liege jetzt zur abschließenden Koordinierung vor, es werde aber nicht an den Paragrafen zur sexuellen Belästigung und Selbstbestimmung scheitern, zeigte sich Heinisch-Hosek in einer Stellungnahme zuversichtlich.

Im Begutachtungsentwurf war eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen für eine "geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung an ihr" oder durch eine "geschlechtliche Handlung vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt". Dass Brandstetter auf eine solche Regelung verzichten und stattdessen eine Lösung im Verwaltungsstrafrecht ventilierte, rief viel Kritik vor allem von Frauen-Organisationen hervor. Für Freitagnachmittag hat der Österreichische Frauenring am Wiener Europaplatz zur Aktion "Grapscher sind Täter" eingeladen.

ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker hätte es begrüßt, sexuelle Belästigung im Verwaltungsstrafrecht zu regeln und dort mit Geldstrafe zu bedrohen. Mit einer "viel engeren und deutlicheren" Formulierung im StGB könnte sie aber leben. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ist zufrieden mit der jetzigen Lösung. Er begrüßt im besonderen auch, dass die sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut gestärkt wird.
 

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