StGB-Reform

"Po-Grapschen" wird keine Straftat

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Justizministerium: "Im Kriminalrecht schwer zu fassen."

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) verabschiedet sich von dem Plan, das "Po-Grapschen" oder ähnliche Übergriffe als Straftatbestand ins Gesetz zu schreiben. In der Regierungsvorlage für das neue Strafgesetzbuch (StGB) werde die entsprechende Änderung nicht stehen.

Die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hätten "einfach gezeigt, dass es keinen Sinn macht", den Paragraf 218 entsprechend auszuweiten, sagte eine Sprecherin. Geplant war, "körperliche Belästigungen im Bereich der sexuellen Sphäre" unter Strafe zu stellen. Doch derartiges sei "im Kriminalrecht schwer zu fassen", so Brandstetters Sprecherin. Der neue Tatbestand der "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" werde aber jedenfalls verankert, wobei laut "Presse" hier noch präziser formuliert werden könnte.

Ebenfalls auf die Kritiker im Begutachtungsverfahren hört der Justizminister in Sachen Diversion bei häuslicher Gewalt. Diese wäre laut Entwurf bei Gewalt bzw. gefährlicher Drohung gegen unmündige Personen sowie gegen Angehörige entfallen, was auf breite Ablehnung gestoßen war. Nun soll die Möglichkeit der Diversion in solchen Fällen beibehalten werden.
 

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