Seit 13 Jahren sind alte Politikerpensionen abgeschafft – trotzdem kassieren 472 Altpolitiker und Hinterbliebene eine Luxusrente.
Offiziell wurden die Pensionsprivilegien für Politiker bereits 1997 abgeschafft. Doch dank großzügiger Übergangsregelungen verschlingt das alte System weiterhin Unsummen, wie aus den Daten des Grünen Karl Öllinger hervorgeht.
Demnach haben die Luxusrenten von Ex-Regierungsmitgliedern und Parlamentariern alleine 2009 mehr als 26 Millionen Euro verschlungen. Für die 381 Pensionen im National- und Bundesrat (inklusive Hinterbliebenen-Renten) ergibt das einen Schnitt von 3.136 Euro monatlich – 14 Mal im Jahr. Die 91 Pensionen für Altregierungsmitglieder und Hinterbliebene schlugen mit durchschnittlich 7.590 Euro zu Buche.
Bis zu 14.000 Euro für einzelne Altgranden
Einzelne Granden
machen aber einen weitaus größeren Schnitt: So casht Frühpensionist Wolfgang
Schüssel rund 11.100 Euro brutto monatlich ab. Die Rente ersetzt seine
Abgeordnetengage von 8.160 Euro – er sitzt ja für die ÖVP immer noch im
Nationalrat. Ex-VP-Bildungsministerin Elisabeth Geher bezieht laut
Berechnungen Öllingers rund 11.600 Euro Rente. Der frühere schwarze
Nationalratspräsident und Chef des VP-Seniorenbundes, Andreas Khol, erhält
11.450 Euro. Rentenkaiser ist Khols roter Amtskollege Karl Blecha. Der
Ex-SP-Innenminister und Abgeordnete erhält demnach eine Doppelpension: rund
14.100 Euro brutto.
Deckungsbeitrag sank auf unter zehn Prozent
Gleichzeitig kommen
diese „Altlasten“ auch dem Steuerzahler immer teurer. Denn immer weniger
aktive Politiker, die noch ins alte System fallen, zahlen in den
Pensionstopf ein. Gleichzeitig sinken die Beiträge der Politrentner. Fazit:
Nur noch 9,9 Prozent der Millionenbezüge sind gedeckt – Tendenz sinkend.
Öllinger fordert deshalb eine kräftige Erhöhung der
„Pensionssicherungsbeiträge“ für alle Polit-Ruheständler.
Seit Abschaffung kosteten Polit-Renten 335 Mio. Euro
Insgesamt
wurden seit 1997 nach Berechnungen Öllingers knapp 335 Millionen Euro für
Politikerpensionen aufgewendet. Der Grund liegt in den Übergangsregelungen.
Denn früher konnte in Pension gehen, wer neun Jahre Regierungs- bzw.
Abgeordnetentätigkeit nachweisen konnte – mit bis zu 80 Prozent des
Letztgehalts. Mit Stichtag 1. Juni 1997 wurde das geändert. Aber: Wer davor
vier Jahre in der Regierung oder neun Jahre im Parlament war, konnte noch
ins alte System wechseln.