Der neue Code of Conduct - Verhaltensregeln - für ORF-Journalisten soll weitgehendes Aus für politische Kommentare von ORF-Journalisten auf Twitter (X) bringen. Der ORF-Stiftungsrat forciert das. Was ORF-Journalisten droht. Wie sie sich wehren.
Im ORF ist die Aufregung hinter den Kulissen groß. Mehrere Journalisten seien in den vergangenen Monaten wegen "politischer" Tweets bereits verwarnt worden. Sie müssten auf auf der social media Plattform - Elon Musk hat Twitter in X umgenannt - "politisch neutral" agieren, ist der Wunsch des ORF-Stiftungsrates.
Dienstverwarnungen wegen Twitter
Heinz Lederer, der rote ORF-Stiftungsrat, hat dieses Anliegen des Aufsichtsratsgremiums des ORF, via oe24.TV-Interview bereits offiziell bestätigt. Einen Maulkorberlass - so empfinden das einige ORFler - sehe er nicht. Es sei die Erfüllung des "Objektivitätsgebots" und solle "für alle ORF-Journalisten" gelten.
Am Donnerstag dürfte das den Stiftungsrat noch nicht passieren. Aber: Auch ÖVP und FPÖ unterstützen dieses Anliegen, das damit eine klare Mehrheit hätte.
ORF-Führung will keine Polit-Tweets
Zudem dürfte sich auch die ORF-Führung um Roland Weißmann genau das wünschen. "Es muss da mehr Zurückhaltung geben und eigentlich sollten ORFler überhaupt keine politische Wertungen abgeben", beschreibt ein Küniglberg-Insider die Stimmung in der Führungsetage des Unternehmens.Der Unterschied zu privaten Medienunternehmen, so das Führungsmitglied des ORF: "Wenn Konsumenten etwa die Tweets von Florian Klenk nicht passen, müssen sie den Falter nicht kaufen. Wenn ihnen Tweets von ORF-Moderatoren nicht gefallen, müssen sie trotzdem die ORF-Haushaltsabgabe zahlen".
Im neuen Code of conduct - prinzipiell gibt es bereits Regeln für social media Postings - soll noch klarer regeln, dass Verstöße zunächst abgemahnt würden und dann arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen könnten. Heißt übersetzt: ORF-Journalisten könnten im Ernstfall wegen Tweets ihren Arbeitsplatz verlieren.
So sollen ORF-Luxusgagen gekippt werden
ORF-Kollegen argumentieren hingegen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Recht auf private Meinungsäußerung. Ob der Stiftungsrat das wirklich beschließen wird?