Nationalrat fixiert

Politiker-Gagen werden erst 2011 erhöht

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Im Parlament wurde dieser Sparbeschluss gefällt. Außerdem gingen alle auf die FPÖ los wegen der Zehenschmerzen des Mandatars Vilimsky.

Die Bezüge für Politiker werden nicht wie ursprünglich geplant Mitte dieses Jahres sondern erst im Jänner 2011 das nächste Mal erhöht. Das haben alle Fraktionen zum Abschluss der Sitzung des Nationalrats Freitagabend beschlossen. Eigentlich gab es diesen Beschluss schon, wegen eines Formfehlers bei einer der letzten Sitzungen wurde er heute aber sicherheitshalber wiederholt. Mit dem heutigen Antrag verzichten Nationalratsabgeordnete auf 260 Euro, der Bundespräsident auf 730 Euro, der Bundeskanzler auf 650 und die Minister auf 520 Euro brutto pro Monat.

SPÖ geht auf FPÖ los
Dominiert wurde die überhitzte Debatte von der Aktion des FPÖ-Abgeordneten Lutz Weinzinger, der bei zwei namentlichen Abstimmungen auch den Zettel für seinen Fraktionskollegen Harald Vilimsky eingeworfen hatte. Der SPÖ-Abgeordnete Peter Wittmann fand es "unerträglich", dass gerade bei einer Abstimmung in der Causa Graf - dem Grünen-Antrag mit dem Ziel, eine deutliche Verurteilung der umstrittenen Aussagen des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf gegen den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde Ariel Muzicant herbeizuführen -, von der FPÖ das Wahlverhalten nicht korrekt wahrgenommen werde.

BZÖ über FPÖ empört
Der BZÖ-Abgeordnete Gerald Grosz sprach in diesem Zusammenhang gar von einer "Schande für die Demokratie". Der ÖVP-Mandatar Wilhelm Molterer belustigte sich über die Begründung, wonach Vilimsky Zehenschmerzen hatte, und meinte, mit solchen Aktionen werde das ganze Hohe Haus lächerlich gemacht. Der Grün-Abgeordnete Karl Öllinger erwartet, dass die Ausreden Vilimskys und Weinzingers Schlager auf der Video-Plattform "youtube" würden. Für die FPÖ entschuldigte sich der Abgeordnete Peter Fichtenbauer nochmals für die Panne.

Dass eine der beiden fehlerhaften Abstimmungen wiederholt wurde, war übrigens unnötig. Letztlich zählte nach nochmaliger Prüfung der Geschäftsordnung doch das erste Votum.

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