71 Mio. Euro Kosten für Politikerpension in Bund und Ländern.
Die Politikerpension wurde zwar ab 1997 abgeschafft, wegen langer Übergangsfristen gibt es aber immer noch gut 1.300 Bezieher. Laut APA-Recherchen kosten die Pensionen für ehemalige Bundes- und Landespolitiker aktuell rund 71 Mio. Euro jährlich. Weil schon jetzt Pensionssicherungsbeiträge fällig werden, dürften die nun geplanten zusätzlichen Abschläge aber nur absolute Spitzenverdiener treffen.
Anspruch auf Politikerpension hat, wer vor deren Abschaffung 1997 (im Bund, in den Ländern teils später) vier Jahre in einer Regierung oder acht bis zehn Jahre in Parlament oder Landtag verbracht hat. Die Pensionshöhe fällt mit bis zu 80 Prozent des Letztbezuges großzügig aus. Wer zum Zeitpunkt der Reform noch keine ausreichende Funktionsdauer für diesen vollen Anspruch hatte, konnte in der Regel zwischen einer niedrigeren "Teilpension" und dem Pensionskassensystem für neue Politiker wählen.
Dank dieser langen Übergangsfristen beziehen immer noch gut 1.300 frühere Politiker bzw. deren Hinterbliebene eine "alte" Politikerpension. Genau bekannt ist die Zahl nicht, weil man im Amt der Tiroler Landesregierung auf APA-Anfrage vorerst jede Auskunft zu diesem Thema verweigerte.
Auf Bundesebene waren es im Vorjahr jedenfalls 441 Bezieher, an die insgesamt 26,7 Mio. Euro ausgezahlt wurden, wie aus Anfragen des früheren Grünen Abgeordneten Karl Öllinger an Parlament und Kanzleramt hervorgeht. In den Ländern (außer Tirol) sind es noch einmal 854 ehemalige Politiker, an die (inklusive Tirol) gut 44 Mio. Euro fließen.
Dennoch dürften die nun diskutierten Einschnitte bei Sonderpensionen nur die wenigsten Polit-Pensionisten treffen. Sie bezahlen nämlich bereits "Pensionssicherungsbeiträge", die meist schon jetzt höher sind als die geplanten zusätzlichen Abschläge: Bis zur Höchstbemessungsgrundlage (4.500 Euro monatlich 2014) werden bis zu acht Prozent fällig, darüber hinaus bis zu 15 Prozent (im Durchschnitt sind es rund zehn Prozent der ausgezahlten Pensionen).
Höhere Abschläge werden also nur jene Polit-Pensionisten bezahlen müssen, deren monatliche Bezüge über 9.000 Euro liegen. Ab diesem Betrag ist ein Abschlag von 20 Prozent vorgesehen, Bezüge über 13.500 Euro sollen mit 25 Prozent belastet werden.
Derartige Spitzenpensionen erhalten allerdings nur wenige Ex-Politiker - in der Regel ehemalige (Landes)Regierungsmitglieder: Wien gibt die höchste derzeit ausgezahlte Politikerpension mit rund 10.000 Euro an, die höchstmögliche mit 13.000. Im Burgenland erhält der aktuelle Spitzenverdiener 9.700 Euro.
Die durchschnittlichen Kosten der vom Kanzleramt ausgezahlten Pensionen für frühere Minister, Staatssekretäre und Landeshauptleute liegen bei etwa 9.400 Euro. Bei steirischen Ex-Regierungsmitgliedern sind es etwa 8.000 Euro, bei niederösterreichischen unter 7.000 Euro. Deutlich geringer schon die Pensionen der Abgeordneten: Im Nationalrat liegen die durchschnittlichen Kosten bei knapp 4.000 Euro monatlich, in den Landtagen deutlich darunter.