Türkis-blauer Bundestrojaner gestoppt

Polizei darf nicht WhatsApp mitlesen: Kickl tobt

11.12.2019

SPÖ und Neos hatten das von ÖVP und FPÖ beschlossene Gesetz beim VfGH angefochten.

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© Getty Images; APA
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch mehrere zentrale Elemente des 2018 unter der türkis-blauen Bundesregierung verabschiedeten „Sicherheitspakets“ – ein Prestigeprojekt der ÖVP-FPÖ-Koalition – als verfassungswidrig aufgehoben. Darunter der geplante „Bundestrojaner“, der nun noch vor Inkrafttreten im ­April 2020 gekippt wurde.

Nicht nur diese verdeckte Überwachung verschlüsselter Nachrichten durch Installation eines Programms auf einem Computersystem ist demnach nicht erlaubt. Auch die Ermächtigung, zur Installation dieses „Trojaners“ in Räume einzudringen und Behältnisse zu durchsuchen, wurde aufgehoben.

Überwachung ermögliche Rückschluss auf Vorlieben

Die Höchstrichter argumentierten mit dem „Recht auf Achtung der Privatsphäre“ gemäß der europäischen Menschenrechtskonvention. Wer hier Einblick ins Handy oder den Computer bekommt, kann Rückschlüsse „auf die persönlichen Vorlieben, Neigungen, Orientierung und Gesinnung sowie Lebensführung des Nutzers“ ziehen.

Hier einzugreifen wäre „nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz entsprechend gewichtiger Rechtsgüter“ zulässig, so VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter.

Aufgehoben wurden außerdem Bestimmungen im „Sicherheits-Paket“ über die automatische Auswertung von Video- und Section-Control-Daten über Autofahrer.

Kritik von Kickl: "Feiertag für die Großkriminalität"

SPÖ und Neos, die den entsprechenden Antrag beim VfGH einbrachten, bejubelten den Höchstrichter-Spruch. Kritik kam wie zu erwarten von der FPÖ: „Das ist ein Feiertag für die organisierte Großkriminalität und den terroristischen Extremismus“, tobte FP-Klubchef Herbert Kickl.

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