Der algerisch-französische Geschäftsmann Rachid Nekkaz, der alle Strafen nach dem österreichischen "Burka-Verbot" bezahlen will, wird nun selbst eine Geldbuße leisten müssen. Der Aktivist war verkleidet vor dem Außenministerium erschienen, wo er einen Menschenauflauf verursachte. "Ich provoziere nicht, dieses Gesetz ist eine Provokation", begründete er seine Aktion.
Im schwarzen Anzug, oranger Maske und Hut trat Nekkaz auf dem Wiener Minoritenplatz auf. Umgehängt hatte er sich ein großformatiges Foto von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP), das mit 100-Euro-Noten gespickt war. Laut eigener Aussage geht es ihm nicht bloß um Provokation, vielmehr bezeichnete er sich als Kämpfer für Menschenrechte, wie er es auch in seiner Heimat Algerien getan hatte. Auch mit Kurz würde er gerne über dieses Thema sprechen.
50 Euro Strafe
Zuerst machte Nekkaz aber Bekanntschaft mit der Exekutive: Beamte unterbrachen den turbulenten Medienauftritt und baten den Millionär, die Maske abzunehmen. Es folgte eine viertelstündige Amtshandlung in den Räumen des Innenministeriums, die eine Strafe von 50 Euro zur Folge hatte. Stolz präsentierte Nekkaz danach das Strafmandat und lobte die "sehr freundlichen" Polizisten. "Ich wäre sehr froh, wenn es in meiner Heimat Algerien auch so wäre."
Zu emotionalen Wortgefechten mit Beschimpfungen kam es während des Auftritts auch unter dem Publikum der Aktion. Mehrere Männer, offensichtlich aus dem arabischen Raum, zankten sich dabei mit Befürwortern des Verhüllungsverbots. Zu ernsthaften Vorfällen kam es dabei aber nicht.
Bisher keine Probleme
Im Zusammenhang mit dem Verhüllungsverbot habe es in Niederösterreich bisher zwei Abmahnungen gegeben, beide auf dem Flughafen Wien in Schwechat, sagte Polizeisprecher Johann Baumschlager am Montag zur APA. In den Bezirken gebe es "keine Probleme". Zurückzuführen sei dies auf das "besonnene Einschreiten" der Beamten.
Kommunikation erzeuge Verständnis, stellte Baumschlager fest. "Deshalb bilanzieren wir sehr, sehr positiv." Im Burgenland ist bei der Landespolizeidirektion bisher keine Anzeige im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Vermummungsverbot bekannt, hieß es am Montag auf APA-Anfrage. Dies betreffe sowohl das Tragen der Burka als auch andere Formen der Gesichtsverhüllung, die unter das Verbot fallen.
Auch in der Steiermark gab es offenbar keine Fälle von Verstößen gegen das Verhüllungsverbot, zumindest keine gemeldeten. "Wir haben da auch keine schwerpunktmäßige Überwachung", sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage. Zudem würden eventuelle Vorfälle nicht statistisch erfasst. Auffällig wäre die Sache nur, wenn ein anderer Tatbestand als eine Verwaltungsübertretung vorliege oder sich eine größere Menschenmenge bei einer Amtshandlung ansammle.
Keine relevanten Vorfälle im Westen
Das Verhüllungsverbot hat die Polizei auch in Vorarlberg noch nicht auf den Plan gerufen. "Es gab noch keine Amtshandlung", sagte ein Polizeisprecher gegenüber der APA. Demnach wurden weder Personen angezeigt noch abgemahnt. Aus Kärnten wurde bisher ebenso kein einziger Fall gemeldet. Die oberösterreichische Polizei gab auf APA-Anfrage keine Stellungnahme ab und verwies auf das Innenministerium.
Laut der Pressestelle der Polizei in Salzburg liegt auch dort noch keine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Verhüllungsverbot vor. Organstrafmandate wurden ebenso wenig ausgestellt. Im Raum Zell am See, wo besonders viele Gäste aus dem arabischen Raum auf Urlaub sind, seien nach wie vor Polizisten unterwegs und würden über das neue Gesetz informieren. Die Gäste würden das akzeptieren.
Auch in Tirol waren der Polizei bis dato "keine relevanten Vorfälle" bekannt, sagte ein Sprecher der APA. In Wien hat die Landespolizeidirektion (LPD Wien) angekündigt, ihre Beamten mit einer Liste zu versorgen, die Anhaltspunkte bieten soll, wie das Gesetz in der Praxis zu handhaben ist. Wie viele Amtshandlungen bisher gesetzt bzw. wie viele Anzeigen es gegeben hat, soll bis nächste Woche ausgewertet werden.
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