Krach zwischen Grünen und Polizei: Der mit einem Dealer verwechselte Lehrer ist schwerer verletzt als gedacht. Die Polizei sieht keinen Grund für Konsequenzen für die Exekutivbeamten.
Der am 11. Februar in der Wiener U-Bahnstation bei einer Polizeiamtshandlung mit einem Dealer verwechselte US-Sportlehrer Mike Brennan ist dabei schwerer verletzt worden als ursprünglich angenommen. Der Lehrer - er unterrichtet an der Vienna International School - zog sich laut Maria Vassilakou, Klubobfrau der Wiener Grünen, einen Bruch eines Wirbelquerfortsatzes zu. Brennans Anwalt, Wilfried Embacher, bestätigt die Fraktur.
"Ein bisserl ein Problem"
Bisher hatte es geheißen,
Brennan habe nur Wirbelverstauchungen erlitten. Embacher findet, dass die
Polizei jetzt "ein bisserl ein Problem" habe. Die behauptete "maßhaltende
Körperkraft" nimmt er den Beamten nicht mehr ab. Sein zweiter Kritikpunkt:
Die Exekutive hätte versucht, seinen Mandanten "massiv anzuschwärzen".
Polizei rechtfertigt sich
"Die nun bekannt gewordenen
Verletzungen des Mike B. entstehen laut Expertenmeinung typischerweise bei
Stürzen", erklärt dazu die Wiener Polizei. "Sollten
diese im Zuge der Anwendung von Körperkraft bei der erfolgten Festnahme am
11.2.2009 erfolgt sein, so wird dies seitens der Bundespolizeidirektion Wien
ausdrücklich bedauert. Auch diese Verletzungen ergeben keinen Hinweis auf
eine beabsichtigt unrechtsmäßig geführte Amtshandlung. Derzeit werden keine
dienst- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen gesetzt."
Welcher Experte diese Meinung geäußert hatte und auf welcher Grundlage, ist
unklar.
Grüne sehen Gewalt als ungerechtfertigt
Vassilakou ist von
der Reaktion der Polizei schwer enttäuscht: "Jetzt steht
zweifelsfrei fest, dass Mike B. bei der polizeilichen Amtshandlung schwere
Verletzungen davongetragen hat, auch wenn die polizeiliche Führung bisher
mit aller Kraft versucht hat, den Schweregrad der Verletzungen von Mike B.
herunterzuspielen."
"Entscheidend ist hier nicht, ob es sich um eine Verwechslung handelte, sondern vielmehr geht es um die Frage, ob hier ungerechtfertigterweise Gewalt angewendet worden ist. Und es ist zu klären, ob die Amtshandlung ohne vorausgehende Feststellung der Personalien durchgezogen wurde." Die Ergebnisse der polizeiinternen Untersuchung seien dadurch schwer erschüttert.