Justizministerin Bandion-Ortner will mit dieser Maßnahme die Sicherheit der Beamten und der Insassen erhöhen. Es gelten aber strengere Voraussetzungen als bisher.
Der Taser wird als Dienstwaffe wiedereingeführt. Zu dieser Entscheidung kam Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ab Juni 2009 wird der Taser wieder zum Einsatz kommen. Allerdings unter strengeren Vorraussetzungen:
- Anwendung nur über Anordnung des Anstaltsleiters
- Verwendung nur durch besonders geschultes Personal
- Anwendung nur nach Vorprüfung der medizinischen Daten des Insassen - Anwesenheit von Sanitätsbeamten/Pflegepersonal/Ärzten, die Defibrilatoren und Notfallkoffer mitführen
- gelindere Mittel oder andere Dienstwaffen erweisen sich als nicht zielführend
- Erstellung eines umfassenden Berichtes über jeden Einsatz, der anschließend Dienstbehörde vorgelegt werden muss und von dieser umfassend geprüft wird
- Zuordnung der Insassen in Risikogruppen durch einen Arzt - ausdrücklicher Hinweis an den Insassen von der Aktivierung des Taser vor Auslösung um die Möglichkeit zu wahren, die Situation ohne Waffengebrauch zu deeskalieren
- verpflichtende Untersuchung durch einen Arzt und erweiterte medizinische/psychologische Betreuung des Insassen nach einem Einsatz
- ausführliche Dokumentation allfälliger Verletzungen
- verbesserte Schulung der Beamten
- ausführlichere Dokumentation der Einsätze durch nicht löschbaren Video- bzw. Audiomitschnitt
- neu adaptierte Software der Geräte
Der Einsatz des Taser im Justizressort wurde im Februar 2008 nach der Veröffentlichung eines Berichtes des UN-Ausschusses gegen Folter bis auf weiteres ausgesetzt. Bei den neuen Bestimmungen wurden alle Empfehlungen von internationalen Organisationen wie z.b. Amnesty International berücksichtig, um einen sicheren "Taser neu" zu gewährleisten.
Von November 2004 bis Februar 2008 wurde der Taser im Strafvollzug 209 Mal mitgeführt. In 19 Fällen mit dem Einsatz gedroht, in 12 Fällen kam es zum Einsatz.