Eine Novelle im Waffengesetz steht kurz vor der Begutachtung.
Eine lang diskutierte Novelle zum Waffengesetz steht offenbar unmittelbar davor, in Begutachtung zu gehen. Im Kern geht es darum, dass Polizisten in Zukunft auch in der Freizeit ohne individuellen Nachweis einer persönlichen Bedrohung Schusswaffen führen dürfen sollen.
Einen diesbezüglichen Bericht wollte man im Innenministerium zwar nicht kommentieren. Zu erwarten ist aber, dass sich die Koalitionsparteien in den kommenden Tagen über letzte Details einig werden. Im Grundsatz herrscht zwischen SPÖ, ÖVP und der Oppositionspartei FPÖ Einigkeit darüber, dass Polizisten, die ja von Berufs wegen Waffen führen, dies in Zukunft auch privat tun können sollen, ohne individuell eine Gefahrenlage nachweisen müssen. Beim Waffenpass ist es derzeit so, dass er ohne jede Ausnahme nur dann ausgestellt wird, wenn eine individuelle Gefährdung nachgewiesen werden kann.
Laut einem Medienbericht geht es nur mehr um letzte Details, wie etwa eine Limitierung des Kalibers, wie es demnach die SPÖ gerne in dem Gesetz hätte. Sie will nicht, dass sich Beamte mit großkalibrigen Privatwaffen in den Dienst stellen. Die Dienstpistole der Polizei, die Glock, verschießt Munition mit vergleichsweise geringer Wirkung, um sogenannte Kollateralschäden so weit wie möglich zu vermeiden.