Bures-Entwurf
Post-Paket am Dienstag im Ministerrat
27.07.2009
Der Entwurf sieht mindestens 1.650 Poststellen fix vor.
Das neue Postmarktgesetz geht am Dienstag durch den Ministerrat. Bis auf kleine Änderungen wurde damit der Entwurf von Verkehrsministerin Doris Bures (S) durchgewunken - zum Ärger der Mitbewerber der teilstaatlichen Post AG. Sie sehen in dem geplanten Gesetz eine Missachtung der EU-Richtlinie und eine vertane Chance für eine Marktöffnung in Österreich. Die Post AG hat sich bisher nicht geäußert. In der Vergangenheit hieß es, man könne mit dem Gesetz gerade noch leben. Lob gab es jedenfalls von SPÖ und ÖVP, die von einer Versorgungsgarantie für den ländlichen Raum sprachen.
Mindestens 1.650 Poststellen
Laut Gesetz wird es künftig in
Österreich mindestens 1.650 Postgeschäftsstellen geben. Das entspricht exakt
jener Menge, die die Post AG anstrebt. Allerdings müssen diese
Geschäftsstellen keine klassischen Postämter sein, sondern es gelten auch
von Nahversorgern betriebene Post-Partner. "Wenn die Post ein Postamt
schließt oder wenn ein Postpartner zusperrt, muss die Post einen neuen
Post-Partner finden oder ein neues Postamt aufsperren. Der Ersatz muss
qualitativ gleichwertig sein", hieß es Montagmittag in einer gemeinsamen
Aussendung von Verkehrsministerin Doris Bures (S) und Finanzstaatssekretär
Reinhold Lopatka (V).
Universaldienstanbieter - also Zusteller bis ins entlegene Bergtal - bleibt erwartungsgemäß die Post AG. Bezahlt werden die Mehrkosten aus einem Universaldienstfonds. "Beitragspflichtig sind alle konzessionierten Postdienstleister, um das 'Rosinen-Picken' zu verhindern. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem Verhältnis ihres Marktanteils zur Finanzierung des Ausgleichsfonds beizutragen", so Bures und Lopatka.
Die Erteilung der Konzession erfolgt durch die Regulierungsbehörde RTR, die auch den Telekommarkt regelt. Sie muss dabei auch die Arbeitsbedingungen bei dem Konzessionswerber berücksichtigen. "Als angemessen gelten solche Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung, die im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegt sind", heißt es dazu von Seiten der Regierung. Dies müssten sich noch die Sozialpartner ausmachen. Bei der Regulierungsbehörde wird überdies eine Beschwerde- und Antragsstelle für Länder und Gemeinden sowie für die gesetzlichen Interessenvertretungen eingerichtet.
Post trägt Kosten für Haubrieffachanlagen
Das
Postmarktgesetz bringt auch für die lange umstrittene und nach dem
VfGH-Urteil von 2006 zum Erliegen gekommene Umrüstung der
Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten für die für alle
Marktteilnehmer zugänglichen Hausbrieffachanlagen tragen die Post AG und die
Mitbewerber. Hauseigentümer und Mieter werden nicht zur Kasse gebeten. Die
Umrüstung wird von der Post AG vorfinanziert und muss bis Ende 2012
abgeschlossen sein. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem
Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach
dem Verhältnis ihres Marktanteils und nach Köpfen (Gewichtung 90:10) zur
Finanzierung beizutragen. Das gilt auch für die Post AG.
Gemäß der 3. EU-Postrichtlinie wird mit 1. Jänner 2011 der Postmarkt vollständig liberalisiert. Das derzeit noch bestehende Briefmonopol der Österreichischen Post AG für adressierte Briefsendungen bis 50 g wird damit wegfallen. "Mit diesem Gesetz werden die zentralen Anforderungen, die durch die EU-Richtlinie zur Postmarktliberalisierung und das Regierungsprogramm gestellt sind, erfüllt. Zugleich wird sichergestellt, dass das Angebot für die Bevölkerung jedenfalls in gleicher Qualität aufrechterhalten und sogar erweitert wird", betonten Bures und Lopatka unisono. ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger nutzte die Einigung, um dem Koalitionsklima Rosen zu streuen.
Kritik kam hingegen vom ehemaligen Telekom-Regulator Heinrich Otruba, der nun der Interessengemeinschaft "Initiative Zukunft Postmarkt" vorsteht. "Mit diesem Gesetz gibt es keine Liberalisierung vor dem Jahr 2015, da bis dahin der Zugang zu den Hausbrieffachanlagen nicht geregelt ist", sagte er. Otruba vermutet, dass die EU wenig Freude mit dem Gesetz haben werde. "Ich bin enttäuscht, wie leichtfertig mit internationalen Vertragsverpflichtungen umgegangen wird", meinte Otruba.
Unverständnis äußerte auch die Christgewerkschaft der Post, die das heute gestartete und von ihr ins Leben gerufene Volksbegehren "Stopp den Postraub" nun als wichtiger denn je sieht. "In dem Gesetz sind all die Grauslichkeiten drinnen, die wir mit dem Volksbegehren verhindern wollen", hieß es.