Nationalratspräsidentin Barbara Prammer fordert für das neue Jahr eine bessere "Sitzungskultur" im Hohen Haus.
Nicht zuletzt angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament ohne Zweidrittelmehrheit für die Regierungsparteien sieht die erste Nationalratspräsidentin Barbara Prammer mehr denn je die "Sitzungskultur" gefordert und möchte verhindern, dass Beschlüsse ohne Ausschussvorbereitung gefällt werden. Die Frage U-Ausschüsse in der Geschäftsordnungsreform erfordert Bewegung bei allen Fraktionen, findet sie.
Vernünftige Terminplanung
"Vierteljährlich mindestens eine
Sitzung jedes Ausschusses" will Prammer. "Damit man nicht im letzten Moment
krampfhaft nach Terminen sucht und dann womöglich Beschlüsse nur deswegen
ohne Ausschussvorberatung über die Bühne gehen, weil sie nicht gefunden
werden konnten." Zudem dürfe das Konsens-Prinzip bei der Einberufung nicht
dazu führen, "dass man sich gegenseitig so lange blockiert, bis die Materie
ohne Vorberatung ins Plenum kommt."
Das erste Paket der Geschäftsordnungsreform mit Fragestunde und Europatagen könnte im März, April beschlossen werden, glaubt Prammer. Heikler wird es bei den Untersuchungsausschüssen. "Eine Einigung wird es nur geben, wenn alle Fraktionen bereit sind, einen Schritt aufeinander zuzugehen." Dann sei sie auch "guten Mutes", wobei Prammer keine Prognose wagt: "Nach ein, zwei Monaten werden wir wissen, ob es geht oder nicht."
U-Ausschüsse mit "Ablaufdatum"
Prammer selbst
wünscht sich unter Verweis auf die Ressourcen des Hauses nicht mehr als
einen U-Ausschuss zur selben Zeit und kann sich ein "Ablaufdatum" von einem
halben Jahr vorstellen, allerdings mit Verlängerungsmöglichkeit und Regeln
gegen ein "Verschleppen". Die Frage der Aktenvorlage sei wesentlich: "Es
hilft nichts, wenn man wochenlang diskutiert, was herausgegeben wird. Je
klarer die Bestimmungen formuliert sind, desto besser." Und schließlich
"muss man sich überlegen, wie man den Untersuchungsgegenstand definiert,
damit es wirklich überschaubar bleibt".
Mehr Transparenz bei Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten
Immer
wieder für Debatten sorgt die Offenlegung der Nebeneinkünfte von
Abgeordneten. Online einsehbar ist eine Liste mit Namen und
Beschäftigungsart bei Nebeneinkommen über 1.142,40 Euro jährlich, allerdings
ohne Angaben über die Höhe der Bezüge. Prammer will mehr Transparenz und
bekräftigt ihre Forderung nach einer stufenweisen Darstellung ähnlich wie in
Deutschland. "Das Einkommen ist das heiligste Geheimnis jedes Österreichers,
das ist eben so. Es ist aber legitim, bestimmte Berufsgruppen anders zu
bewerten." Zudem gehe es bei den Abgeordneten nicht um "Nebeneinkommen",
sondern ihr "Zivileinkommen". "Um Unvereinbarkeiten zu erkennen, dazu dient
diese Offenlegung. Gänzlich auf Euro und Cent würde ich das ja ohnehin nie
machen wollen." Die Chancen für diesen Vorschlag bezeichnet Prammer aber
selbst als "momentan gering".
Kritik wurde in der Vergangenheit an den Anti-Korruptionsbestimmungen für Abgeordnete geübt. Im Gesetz haben die Parlamentarier eine Sonderstellung, Tatbestände wie etwa das "Anfüttern" gelten nicht. Was dieses bringen sollte, wo man doch eine absolute Mehrheit bräuchte, um etwas durchzusetzen, darauf will Prammer ohnehin nicht eingehen. "Das hieße 92 Personen anzufüttern, sonst wirkt es nicht." Jedenfalls sollte man sich für die Überarbeitung des Antikorruptionsgesetzes, die sich die Regierung vorgenommen hat, "nicht über Gebühr, aber doch ausreichend Zeit lassen". Zudem gelte es, den jüngsten Korruptions-Bericht des Europarats zu studieren.
Dieser hat auch an den Kriterien für die Auslieferung von Abgeordneten an die Justiz etwas auszusetzen: Angeregt werden deutlichere Richtlinien, wann es zu einer Aufhebung der Immunität kommt. "Diese Kritik hat mich ein wenig gewundert", sagt Prammer. "Meine Erfahrung ist, dass der Immunitätsausschuss sehr ausführlich berät und auch Kriterien festlegt und einhält."