Bis zu 90.000 €

Privilegien-Zuckerl für Altpolitiker

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Neben Rauch-Kallat können sich auch andere Ex-Minister der ÖVP auf eine fette Abfertigung freuen. Auch sie fallen ins alte Bezügegesetz.

Maria Rauch-Kallat ist nicht die einzige, die sich über einen „Golden Hand­shake“ vom Staat freuen darf. Auch die ÖVP-Abgeordneten Wilhelm Molterer und Martin Bartenstein dürfen sich über ein üppiges Salär freuen, wenn sie einmal den Nationalrat verlassen. Wie berichtet kassiert die Gattin von Graf „Ali“ für ihre Tätigkeit als ÖVP-Gesundheitsministerin von 1992-95 abzüglich sonstiger Zahlungen knapp 49.000 Euro.

Der Grund: Rauch-Kallat fällt wie Bartenstein und Molterer ins alte Bezügegesetz, das mit dem Stichtag 31. Juli 1997 geändert wurde. Demnach erhielten Minister damals nach nur einjähriger Amtsausübung eine Abfertigung von sechs Monatsbezügen. Wie Rauch-Kallat könnten die Ex-ÖVP-Minister ihren alten Anspruch bei Ausscheiden aus dem Nationalrat geltend machen. Ihnen stehen dann je 90.000 Euro zu – ohne etwaige Abzüge.

Auch Anspruch für Cap und Pilz.
Parlamentariern, die vor Juli 97 drei Jahre im Amt waren, steht das Dreifache des Letztbezugs zu. Darunter fallen auch Peter Pilz (Grüne) und Josef Cap (SPÖ).

Molterer winkt ab.
„Es gibt ja jetzt eine neue Regelung. Deshalb erkläre ich die Diskussion für beendet“, so Molterer zu ÖSTERREICH. Außerdem habe er ohnehin nicht vor, den Nationalrat bald zu verlassen, winkt Molterer ab. Bartenstein war gestern nicht erreichbar.

Nach neuem Bezügerecht stünde den beiden ÖVP-Politikern im Fall eines Abgangs auch eine halbjährliche Gehaltsfortzahlung zu. Allerdings nur, wenn sie keinen Job finden, wie etwa Ex-ÖVP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky. Nach der alten Gesetzgebung können aber beide Ex-ÖVP-Minister jedenfalls eine Abfertigung geltend machen.

„Luxus-Privilegien.“
Für den Grünen Karl Öllinger ist die Gesetzeslücke ein „unhaltbarer Zustand“. Der Abgeordnete fordert den sofortigen Stopp der alten Abfertigungsregel. Öllinger: „Das sind Privilegien der Luxusklasse. Dass Altpolitiker immer noch Anspruch auf Abfertigungen in üppiger Höhe haben, gehört ersatzlos gestrichen.“

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