Dividenden werden nur ausgezahlt, wenn die Liquidität nicht gefährdet wird.
Finanzminister Josef Pröll (V) hat am Dienstag nach dem Ministerrat bestätigt, dass der Weg für die Industrie-Haftungen nun frei ist. Dafür nötig war noch die koalitionäre Einigung auf eine Richtlinie für die Rahmenbedingungen. Diese schreibt vor, dass Bonuszahlungen nur in Ausnahmefällen möglich sind. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Unternehmen Zinsen und Haftungsentgelt bezahlt und Gewinne macht. Dividenden dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn der zuständige Beirat keine Bedenken hat, dass dadurch die Liquidität des Unternehmens gefährdet wird.
Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz zwickt einen Teil der ursprünglich nur für die Banken gedachten Staatshaftungen zu Gunsten der Industrie ab. 10 Mrd. Euro an Haftungskapital werden angesichts der Krise in der Realwirtschaft zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe in "gesunde" österreichische Unternehmen umgeschichtet. Profitieren können nur Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern.
Die Industriellenvereinigung (IV) hat heute die Einigung begrüßt. Die Details der Einigung im Koalitionsausschuss seien "nicht unproblematisch aber gerade noch akzeptabel". So dürften Manager von Unternehmen, die staatliche Haftungen für Kredite in Anspruch nehmen, nur dann Bonuszahlungen erhalten, wenn die Kredite bedient und Gewinne geschrieben werden, es keine Dividendenbeschränkungen gibt und die Prämie "angemessen" ist. Dividendenausschüttungen müssten auch für den Zeitraum der Haftungsübernahme in angemessenem Rahmen möglich sein: Eigenkapital müsse genauso wie Fremdkapital bedient werden, so die IV.
Auch Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl ist über die Einigung "erfreut und erleichtert". Dadurch erhalten die Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit auch in der Krise "sinnvolle und zukunftsorientierte Investitionen zu tätigen."