Ausnahme: Bei begründetem Verdacht soll mit dem Ausland kooperiert werden.
Finanzminister Josef Pröll (V) will am Bankgeheimnis grundsätzlich festhalten, ausländischen Behörden aber bei "begründetem Verdacht" Einblick in Kontodaten gewähren. Das sagte Pröll am Dienstagabend im ORF-"Report". Man werde "bei entsprechenden Hinweisen stärker als in der Vergangenheit die Dinge offenlegen", aber keinen "beliebigen Zugriff auf die Konten" zulassen. Er werde "den Paragraf 38 Bankwesengesetz nicht anrühren", versicherte Pröll.
Im Par. 38 Bankwesengesetz ist das Bankgeheimnis per Verfassungsbestimmung abgesichert. Demnach müssen die Banken und ihre Mitarbeiter die Kontodaten ihrer Kunden als eine Art Amtsgeheimnis hüten. Zwar besteht keine Geheimhaltungspflicht, wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte im Zusammenhang mit gerichtlichen Strafverfahren bzw. Finanzbehörden im Zusammenhang mit Finanzstrafverfahren anfragen. Allerdings wies der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, im "Report" darauf hin, dass das Bankgeheimnis die Verfolgung von Internet-Betrügern behindern könne, weil bei geringen Schadenssummen oft keine Kontoöffnung möglich sei.