In vielen Ländern erlaubt, nun will es NÖ: Autos sollen trotz roter Ampel abbiegen dürfen.
In den USA und in Kanada gilt freie Fahrt, bei uns müssen Rechtsabbieger an roten Ampeln stehen bleiben – auch wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist.
Der niederösterreichische Landtag möchte das jetzt ändern. Am Donnerstagabend beschlossen ÖVP, FPÖ und Grüne (!) eine Resolution, nach der das Rechtsabbiegen für Autofahrer auch bei Rot möglich sein soll. ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll spricht sich ebenfalls dafür aus: „Ich begrüße diese Regelung, lege aber größten Wert darauf, dass die Sicherheit der Fußgeher und vor allem der Kinder gewährleistet ist“, sagt er zu ÖSTERREICH.
Vorteile: Weniger Abgase,
Sprit-Verbrauch reduziert
NÖ-Klubobmann der ÖVP, Klaus Schneeberger, erklärt: „Wir haben dem Antrag zugestimmt, weil wir dafür sind, dass diese Möglichkeit geprüft wird.“ Schließlich sei das Rechtsabbiegen bei Rot in anderen Ländern schon erlaubt (siehe rechts). Die FPÖ betont, dass die Regelung der Umwelt zugutekäme, weil weniger Sprit verbraucht würde und die Emissionen reduziert würden.
Verkehrsministerium lehnt Vorstoß ab
Damit wäre jetzt SPÖ-Verkehrsministerin Doris Bures am Zug. Doch die Experten in ihrem Haus seien „skeptisch“, heißt es aus ihrem Büro. Es gebe keine Studien, die zeigen, dass die Sicherheit erhöht werde. Es gibt zudem Bedenken, dass die „klare Signalwirkung“ der roten Ampel verloren gehen könnte. Auch die Autofahrerklubs zeigen sich ablehnend.
In vielen Staaten ist das Abbiegen bei roter Ampel schon erlaubt:
- In den USA und Kanada (außer Quebec) dürfen Autofahrer bei Rot abbiegen.
- In Deutschland und Frankreich, Tschechien, Australien und anderen Ländern ist das Rechtsabbiegen erlaubt, wenn ein grüner Pfeil neben der roten Ampel montiert ist. In der DDR war es generell erlaubt.
- In Holland und Belgien dürfen Radfahrer bei Rot abbiegen.