Zuletzt sorgten die Verfahren gegen Scheuch und Martinz für Aufsehen.
Wegen Bestechlichkeit ist der frühere Innenminister und ehemalige EU-Abgeordnete Ernst Strasser (V) am Montag (nicht rechtskräftig) zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er ist nicht der einzige Ex-Politiker, der Probleme mit dem Gesetz bekam: Aufsehen erregten zuletzt auch die Prozesse gegen den Ex-FPK-Obmann Uwe Scheuch, der sieben Monate bedingt ausfasste, und gegen den früheren Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz, für den es gar 5,5 Jahre gab (nicht rechtskräftig). Drakonische Politiker-Urteile sind historisch gesehen freilich selten. Im Folgenden ein Überblick über Verurteilungen prominenter österreichischer Politiker.
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Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.
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Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.
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Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.
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Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.
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Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
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Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.
1969 musste Franz Olah, der ehemals starke Mann der SPÖ, ins Gefängnis: Weil er Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet hatte, wurde er zu einem Jahr "schwerem Kerker" verurteilt. Der Innenminister und ÖGB-Präsident hatte die "Kronen Zeitung" und die FPÖ finanziell unterstützt, sah seine Verurteilung aber als Folge einer parteiinternen Intrige.
1989 wurden gleich drei prominente Ex-Politiker verurteilt: Altkanzler Bruno Kreisky (S) erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (S) musste wegen falscher Zeugenaussage in Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und der frühere steirische Landeshauptmann Friedrich Niederl (V) erhielt wegen Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit der "Bundesländer"-Affäre zwei Jahre bedingte Haft.
1992 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung von Ex-Kanzler Fred Sinowatz (S) wegen falscher Zeugenaussage. Sinowatz hatte 1985 im burgenländischen SP-Vorstand angekündigt, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die "braune Vergangenheit" von VP-Präsidentschaftskandidat Kurt Waldheim aufmerksam machen. Als die Geschichte veröffentlicht wurde, strengte Sinowatz einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm an und leugnete dort die Aussage. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe.
1993 bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen den früheren Außenminister Leopold Gratz (S) wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugunsten seines zwischenzeitlich wegen sechsfachen Mordes verurteilten Freundes Udo Proksch ausgesagt und musste 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen.
Im selben Jahr wurde auch das Urteil gegen Ex-Innenminister Karl Blecha (S) rechtskräftig: Neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre. Fred Sinowatz und Leopold Gratz wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.
1998 wurde die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger wegen Abgabenhinterziehung in der "FC Tirol"-Causa nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig. Meischberger wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Schilling (36.336 Euro) verurteilt.
2001 nahm die "Rosenstingl-Affäre" ihr endgültiges Ende: Der OGH bestätigte die Verurteilung des früheren FP-Abgeordneten Peter Rosenstingl zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue. Der Niederösterreicher hatte unter anderem Parteigelder veruntreut, um die Firma seines Bruders vor der Pleite zu retten. Bevor der Fall aufflog, setzte sich Rosenstingl 1998 nach Brasilien ab, von wo er 1999 nach Österreich ausgeliefert wurde.
2006 wurde der frühere FP-Politiker John Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen". Die Geschworenen werteten das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und verurteilten den pensionierten Offizier zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.
2008 erhielt der ehemalige BZÖ-Chef Peter Westenthaler neun Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage. Im Berufungsverfahren wurde der Schuldspruch am 18. Juni 2009 bestätigt, die Strafe aber auf sechs Monate reduziert. Sein Leibwächter hatte am Abend nach der Nationalratswahl 2006 den Sprecher der damaligen Justizministerin verprügelt. Westenthaler hatte im Prozess gegen den Bodyguard behauptet, von der Attacke nichts mitbekommen zu haben.
2009 wurde die FP-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie war im Grazer Gemeinderatswahlkampf mit beleidigenden Aussagen über den Islam und den Propheten Mohammed aufgefallen.
2012 fasste Martinz wegen Untreue ein durchaus als hart interpretiertes Urteil von 5,5 Jahren im sogenannten Birnbacher-Prozess aus. Sowohl sein Anwalt als auch der Ankläger legten Berufung ein.
Im Dezember wurde Uwe Scheuch schließlich in der sogenannten "Part of the game"-Affäre wegen Korruption rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft und 270 Tagsätzen zu je 250 Euro, insgesamt also 67.500 Euro, verurteilt. Die Geldstrafe ist unbedingt.