OGH lässt Klage zu
Prozess gegen Haider-Erbinnen
30.03.2017
Frühere Kärntner Landesholding kann vor Gericht gehen.
Die frühere Kärntner Landesholding kann laut dem Obersten Gerichtshof die Erbinnen des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider vor Gericht bringen und Geld für angebliche Parteienfinanzierung zurückfordern, berichtet die "Presse" (Freitag-Ausgabe). Der Vorwurf bezieht sich dabei auf einen Aspekt im Kärntner Hypo-Skandal, nämlich die Bezahlung des Gutachtens von Dietrich Birnbacher.
Die Landesholding, heute Sondervermögen-Kärnten-Fonds, muss beweisen, dass die laut Klage weit überhöhte Bezahlung des Gutachtens der Parteienfinanzierung diente. Birnbacher selbst hatte zugegeben, dass der Preis überhöht war und wurde verurteilt. Der OGH entschied nun, dass eine persönliche Verantwortung des am 11. Oktober 2008 verunglückten Jörg Haider im Bereich des Möglichen ist. Haiders Erbinnen können somit als Rechtsnachfolger geklagt werden, heißt es im Bericht.
Das Landesgericht Klagenfurt hatte die Klage gegen die Erbinnen 2015 zurückgewiesen, da Haider beim Hypo-Verkauf in Vollziehung der Gesetze gehandelt habe. Dem widersprach bereits das Oberlandesgericht Graz. Es war der Meinung, das Land sei gerade nicht in hoheitlicher Funktion tätig geworden, sondern als Träger von Privatrechten. Das OGH bestätigte nun, dass das Land nur Eigentümerinteressen verfolgt habe und auch bei Haider persönlich ein "ausreichender Konnex mit hoheitlichen Befugnissen" fehle.
Dieter Böhmdorfer, Anwalt von Haiders Tochter Ulrike Haider-Quercia erklärte in der "Presse", er will die Frage des überhöhten Preises für das Gutachten neu aufrollen. Es gebe auch keinen Beweis, dass Haider wissentlich ein zu hohes Honorar vereinbart oder akzeptiert habe.