U-Haft droht, wenn man andere Personen durch Ansteckung gefährdet hat.
Dies ließ Justizministerin Alma Zadic in einer Anfragebeantwortung an die FPÖ durchblicken. An sich ist der Bruch einer Quarantäne durch Corona-Infizierte ein Verwaltungsdelikt – es drohen saftige Geldstrafen von mehreren Tausend Euro. In einer Dienstbesprechung der Oberstaatsanwaltschaft Linz (zuständig für OÖ und Salzburg) wurde festgestellt, „dass in gravierenden Fällen (...) bei tatsächlich erkrankten Beschuldigten zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für die Erlassung einer Festnahmeanordnung und (...) Verhängung der Untersuchungshaft gegeben sind“.
Und zwar dann, wenn der Quarantänebrecher andere Personen gefährdet – § 178 (Fahrlässige Gefährdung durch übertragbare Krankheiten) kommt zum Tragen.
Das ist auch schon in sechs Fällen passiert – allerdings sei die Gefährdung allein nicht Grund für die U-Haft gewesen, so Zadic.