Das Landesgericht Wien hat eine Privatklage der Frau von Innenminister Karl Nehammer abgewiesen.
Muster. Schlappe vor Gericht für Katharina Nehammer und ihrem Anwalt Michael Rami. Wie oe24.at berichtete, hatte der Anwalt, der ja auch Verfassungsrichter ist, Dutzenden, möglicherweise sogar Hunderten Facebook-Usern mit Klage gedroht, die ein Posting über Nehammer geteilt hatten. Sie sollten 3.500 Euro für Katharina Nehammer, bzw. 942,80 Euro für Rami bezahlen – zusammen also knapp 4.500 Euro. Justizinsider sprachen damals von einer Geldbeschaffungsaktion.
Abgewiesen. Ein Mandant des Wr. Neustädter Anwalts Michael Dohr hatte es darauf ankommen lassen – und erzielte einen Erfolg. OE24 liegt ein Beschluss des Landesgerichts Wien vor, in dem die Privatklage wegen übler Nachrede zurückwiesen wird. Die Begründung von Richter Gerald Wagner: In dem Posting, das der Mandant Dohrs teilte, war Nehammer vorgeworfen worden bei der umstrittenen Maskenfirma Hygiene Austria gearbeitet zu haben – was nicht stimmt. Nehammer werde, so schreibt der Richter, allerdings „kein konkretes unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen“. Das bloße Arbeiten bei einer Firma „ist einem Mitwirken an allfälligen Täuschungshandlungen (…) nicht gleichzusetzen“.
Dohr wies gegenüber oe24.at darauf hin, dass der Richter die Klage sofort abgewiesen habe und nicht einmal ein Beweisverfahren eingeleitet habe. Er rechnet damit, dass diese und andere Klagen vor dem Oberlandesgericht landen werden, aber: „Wir sind auf einem guten Weg.“ Allein Dohr vertritt in dieser Causa 30 Mandantinnen und Mandanten, die das Posting gegen Katharina Nehammer auf Facebook geteilt hatten.