Das ungestrafte Rasen im Ausland gehört ab 1. März der Vergangenheit an.
Von ausländischen Behörden verhängte Geldstrafen über 70 Euro können ab diesem Datum auch in Österreich vollstreckt werden, umgekehrt sollen auch österreichische Geldbußen in anderen EU-Ländern eingetrieben werden können. Die entsprechende Gesetzesgrundlage hat der Nationalrat am Mittwoch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Auf Verkehrssünden, die vor diesem Datum begangen wurden, ist das neue Gesetz nicht anwendbar, erläuterte der ÖAMTC.
Verjährte Delikte bleiben straffrei
Damit müssen sowohl
ausländische Verkehrssünder in Österreich mit Strafen rechnen, als auch
umgekehrt österreichische Raser im Ausland. Als besonderer Anreiz wurde
entsprechend eines EU-Rahmenbeschlusses vorgesehen, dass der Erlös aus der
Vollstreckung grundsätzlich dem vollstreckenden Staat - also in der Regel
dem Herkunftsland des Täters - zufließt. Nicht verfolgt werden kann ein
Delikt, wenn es im Heimatland des Täters nicht strafbar oder bereits
verjährt ist.
Keine zentrale Datenbank
Grünen-Justizsprecher Albert
Steinhauser gab zu bedenken, dass ein EU-weiter Austausch der
KfZ-Halterdaten derzeit nicht vorgesehen ist (Deutschland gibt
beispielsweise keine Lenkerdaten an ausländische Behörden weiter). Manfred
Haimbuchner von der FPÖ und Herbert Scheibner vom BZÖ forderten daher die
Verschiebung des Gesetzes, bis auch die anderen EU-Staaten eine
entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen haben. Sonst drohe eine Situation,
in der Österreicher im Ausland zwar bestraft würden, nicht aber
EU-Ausländer, die in Österreich zu schnell fahren.
VP-Verkehrssprecher Helmut Kukacka verwies dagegen auf den geplanten Bericht über die Kooperation mit den ausländischen Behörden nach einem Jahr. "Dann werden wir uns ganz genau ansehen, ob das auf Gegenseitigkeit beruht. Wenn die keine Lenkerauskunft geben, wird's auch von uns keine Lenkerauskunft mehr für diese Staaten geben", versicherte der VP-Politiker. SP-Mandatar Hannes Fazekas lobte, dass mit dem neuen Gesetz garantiert sei, dass ausländische Geldbußen künftig nicht mehr von privaten Inkassobüros eingetrieben würden.