Entscheidung Ende Juni

'Rauch-Aus' vor den Sommerferien

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Wettlauf um das Rauchverbot: Nach Pfingsten beraten die Höchstrichter über Rauch-Aus.

Derzeit wird auf zwei Ebenen über das Rauchverbot in Lokalen entschieden:

Schauplatz 1: Verfassungsgericht (VfGH). Ab Dienstag beraten 14 Verfassungsrichter unter Vorsitz von VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter über das im März 2018 von der ÖVP/FPÖ-Koalition gekippte Rauchverbot.

Die Stadt Wien, zwei Wiener Wirte sowie zwei Nichtraucher (Vater und Tochter) hatten dagegen geklagt: „Bis zum 28. Juni wird eine Entscheidung fallen“, so Höchstrichter Grabenwarter zu ­ÖSTERREICH. Diese wird schriftlich mitgeteilt.

Schauplatz 2: Gleichzeitig wird auch im Parlament über die Einführung des totalen Rauchverbots in der Gastronomie beraten. Die SPÖ wird schon am Mittwoch in einer Sondersitzung ihren Antrag zur Gesetzesänderung einbringen. Am 26. Juni wird im Gesundheitsausschuss über diesen Antrag beraten.

ÖVP zieht mit

Theoretisch könnte bereits an diesem Tag über das Rauchverbot abgestimmt werden. Die ÖVP will aber den Spruch der Höchstrichter am 28. Juni abwarten. Sollte das Höchstgericht allerdings gegen das allgemeine Rauchverbot stimmen, was nicht zu erwarten ist, würde die ÖVP dem Antrag der SPÖ zustimmen. Auch in diesem Fall wäre das Rauchverbot fix.

Termin

Offen bleibt nur noch die Frage, ab wann das Rauchverbot gelten wird: SPÖ-Chefin Rendi-Wagner ist für das Rauchverbot ab 1. September. Das Höchstgericht könnte aber eine längere Übergangsfrist festlegen: Anfang 2020 etwa.

ÖVP-Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer fordert bereits eine „Entschädigung für Unternehmen“ wegen des Rauchverbots: „Das darf nicht am Rücken meiner Mitgliedsbetriebe geschehen“, sagt er. Ärzte-Chef Szekeres meint: „Je früher das Verbot kommt, desto besser ist es.“(wek)

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