Prognose

Rauchen ist bald EU-weit verboten

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Heimische Juristen halten die aktuelle Debatte in Österreich für unnötig: Das EU-weite Qualmverbot ist sowieso nur noch eine Frage der Zeit.

Seit knapp eineinhalb Jahren gilt in Österreich ein differenziertes Rauchverbot mit speziellen Ausnahmen für bestimmte Lokalgrößen, Mehrraumbetriebe und Unternehmen, die Denkmalschutz- und feuerpolizeilichen Vorgaben unterliegen. Seit Beginn steht diese "komplizierte" Regelung im Kreuzfeuer der Kritik, ob sie langfristig hält, wurde mehrfach bezweifelt. Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer ist dieser Meinung, er glaubt an die baldige Einführung eines EU-weiten Qualmverbots.

"Nur eine Frage der Zeit"
"Das ist sehr realistisch, weil die Gesundheitsbelastung für Arbeitnehmer und Passivraucher so gut dokumentiert ist, dass das nur mehr eine Frage der Zeit ist", betonte Mayer. "Mittelfristig wird es auf ein totales Rauchverbot hinauslaufen." In Umbauarbeiten würde der Jurist daher "keinen Euro investieren": "Ich würde das niemandem raten."

"Richtlinie im Gespräch"
Sein Kollege Bernd-Christian Funk sieht es ähnlich: "Es ist im Gespräch auf europäischer Ebene eine Richtlinie zu schaffen." Weiters gebe es einen Vorhabensbericht, Rauchverbote mit Maßnahmen der "sozialen Anprangerung" zu flankieren. Wer sich nicht daran halte, soll durch hohe Strafen und kurze Prozesse "stigmatisiert" werden, meinte Funk. Dies sei aber eine unverbindliche Empfehlung. Eine Richtlinie, dass sich EU-Staaten an diese Vorgehensweise halten müssten, gebe es nicht.

Ö müsste der EU folgen
Sehr wohl ist eine solche Richtlinie laut Mayer aber bezüglich der Einführung eines Rauchverbots denkbar - und zwar mit dem Ziel, Arbeitnehmer zu schützen. Wo Kellner und andere Gastronomie-Bedienstete tätig seien, dürfe dann nicht mehr geraucht werden. "Die EU kann Richtlinien erlassen und die Staaten haben diese Richtlinien umzusetzen", so Mayer. Eine weitere Möglichkeit wäre eine sofort gültige Verordnung. Bekämpfen könne man solche Beschlüsse nur beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wegen der Bewertung von Gesundheit als hohes Gut, habe man mit einer Klage dort aber vermutlich wenige Chancen.

Kleine Ausnahmen denkbar
Laut Funk bringt eine EU-weite Regelung mit dem Bezug des Arbeitnehmerschutzes allerdings auch kein hundertprozentiges Rauchverbot: Wo nur der Lokalbesitzer die Bedienung vornehme und es gar keine Angestellten gebe, würde eine solche Regelung nicht greifen und die Gäste dürften weiter rauchen, meinte der Jurist.

Generelles Verbot verfassungswidrig
Entschließe sich die österreichische Regierung in naher Zukunft selbst zu einem generellen Rauchverbot, wäre das ein "verfassungsrechtliches Problem", betonte Funk. "Nachdem vor gar nicht langer Zeit ein differenziertes Rauchverbot eingeführt wurde, wäre es wohl nicht zulässig, wenn unmittelbar danach ein totales Rauchverbot kommt." Hintergrund ist der im Gleichheitsgebot verankerte Vertrauensschutz: Wer für eine gesetzliche Bestimmung Investitionen tätigt, dem darf das dadurch erlangte Recht nicht einfach wieder weggenommen werden. Genau dies würde laut Juristen auf Besitzer extra umgebauter Lokale zutreffen, das Gesetz wäre dadurch vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippbar. "Es kann schon passieren, dass er das Rauchverbot aufhebt", meinte dazu Mayer.

"Ein gänzliches Rauchverbot, wie es in anderen Ländern auch besteht, ist für Österreich in der Form nicht mehr möglich", betonte Funk. "Da müsste man eine differenzierte Regelung finden, die die jetzige berücksichtigt." Notwendig wären Abfederungs-Maßnahmen wie ein mehrjähriger Zeitverlauf für Umstellungsmaßnahmen. "Auch über eine Entschädigungsregelung könnte man nachdenken", so Funk. Laut Mayer sind steuerliche Begünstigungen für Umbau-Investitionen ebenfalls denkbar. Fakt sei: Ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen könne von der österreichischen Regierung nicht von heute auf morgen erlassen werden.

Sollte die jetzige Regelung bleiben, halten die beiden Verfassungsjuristen Verbesserungen bei der Kontrolle in Lokalen für möglich: "Die Sache ist deshalb so schwierig, weil die Rechtslage so unklar ist", betonte Mayer. Möglich wäre eine genauere Festlegung im Gesetz, beispielsweise bezüglich eines Mitwirkens der Polizei beim Vollzug. "Man müsste halt einen entsprechenden Überwachungsaufwand tätigen, der natürlich Geld kostet", ergänzte Funk. Er denkt dabei an mehr Personal bei Behörden, eine Beteiligung der Exekutive hält er für einen "Schildbürgerstreich".

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