Nichtraucherschutz
Rauchergesetz umfasst Strafen bis 10.000 Euro
29.04.2008
Die Regierung präsentierte das neue Raucher-Gesetzes im Ministerrat. Bei Nichtbefolgen drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.
Die Koalition atmet durch: Sie hatte mühsam um ein neues Tabakgesetz gerungen – am Dienstag stieg nach Verhandlungen zwischen Andrea Kdolsky (ÖVP) und Erwin Buchinger (SPÖ) endlich weißer Rauch auf. ÖSTERREICH berichtete den Kompromiss bereits am Samstag. Die Einigung wurde schließlich am Mittwoch im Ministerrat präsentiert. Eine Einigung, die sowohl für Raucher als auch Wirte teuer werden kann, wenn sie sich nicht an die Vorschriften halten. Es drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.
Hier geht's zu allen Nichtraucherlokalen
So sieht der Kompromiss aus: Gaststätten mit nur einem Raum haben grünes Licht fürs Rauchen, wenn sie kleiner als 50 m² sind. Für größere Lokale gilt: Sie müssen sich als Nichtraucher-Lokal deklarieren oder zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich splitten. Die Fläche für Nichtraucher soll jedenfalls größer sein. Diese Regelung gilt für Lokale bis zu 80 m².
Strafen bis zu 10.000 Euro
Bestraft werden sollen künftig
sowohl Wirte, die die neuen Bestimmungen nicht umsetzen, als auch Gäste, die
sich an das Verbot nicht halten. Gästen drohen Verwaltungsstrafen zwischen
100 und 1.000 Euro, Lokalbesitzer können zu einer Summe zwischen 2.000 und
10.000 Euro verdonnert werden.
Schutz der Gäste
Raucher-Freiheit für Mini-Lokale
BH-Bewilligung für mittlere Lokale
Nichtraucherbereich für Groß-Lokale
Betriebe mit zwei Räumen
Zwei Jahre Übergangsfrist
Aufkleber schaffen Klarheit |
Für Gaststätten, die größenmäßig dazwischen liegen, braucht der Betreiber für die Raucherlaubnis den Sanktus der Bezirkshauptmannschaft. Falls der Wirt belegt, dass eine Trennung zu teuer wäre, kann er zwischen Nichtraucher- und Raucherlokal wählen. Gelingt ihm das nicht, bleibt ihm eine zweijährige Frist für den Umbau. Alle Lokale sollen mit einem Aufkleber am Eingang anzeigen, ob es qualmfreie Zonen gibt.
Schutz
Das Gastro-Personal soll unter Passivrauchen nicht
leiden. Deshalb einigten sich die Sozialpartner auf ein Schutzpaket für die
rund 150.000 Beschäftigten. Angestellte dürfen etwa in Raucher-Lokalen
künftig bei voller Abfertigung selbst kündigen, Lehrlinge sollen nicht mehr
in Raucherzonen arbeiten.
Schutz der Arbeitnehmer
Abfertigungsanspruch
Gesundheits-Check alle 2 Jahre
Lehrlinge im Nichtraucherbereich
Raucher-Arbeitsplatz „unzumutbar“
Schwangere werden freigestellt
Berufskrankheit Passivrauchen |
Lungenkrebs
Wie stark die Belastung für Kellner ist, belegt eine
neue Passivrauch-Studie des Wiener Umweltmediziners Manfred Neuberger und
seines italienischen Kollegen Giuseppe Gorini. In Österreich erkranken 14,7
von 10.000 Gastro-Beschäftigten an Lungenkrebs. Der Bevölkerungsschnitt
beträgt 4,75. Kellner sind somit mehr als dreimal so häufig von Lungenkrebs
betroffen.