Neues Gesetz verfassungswidrig?
Rauchverbot: Wien bringt Klage ein
03.06.2018
Wien. Gezerre ums Qualmen in Lokalen: Es war eine SPÖ-Ministerin, die 2015 das generelle Rauchverbot in der Gastronomie einführte, ÖVP und FPÖ kippten das Gesetz diesen März. Jetzt will die Wiener SPÖ das Kippen des Gesetzes kippen und das Gastro-Rauchverbot wieder zurückholen.
ÖSTERREICH-Informationen zufolge wollen Umweltstadträtin Ulli Sima – sie ist für die Kontrolle der Nichtraucherbereiche zuständig – und Neo-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) heute eine Verfassungsklage ankündigen.
Experte: "Es geht um den Schutz des Personals"
Wahlfreiheit. Gelingen soll der Anti-Raucher-Coup ausgerechnet über die von der FPÖ viel zitierte „Wahlfreiheit“, wegen der man den Rauchern das öffentliche Qualmen wieder gestattete. „Passivraucher haben diese Wahlfreiheit aber nicht“, erklärte Sima vor wenigen Wochen zu diesem Thema. Dazu würden etwa Angestellte in der Gastronomie gehören. Auch Kinder und Jugendliche seien betroffen.
Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk – er ist am Montag anwesend, wenn Sima und Hacker ihren Rauchverbots-Plan vorstellen – hat ebenfalls „massive verfassungsrechtliche Bedenken“ geäußert. Denn die Wahlfreiheit ende dort, wo andere dadurch betroffen oder gefährdet würden: „Im Kern geht es um den Schutz des Personals.“
Die Möglichkeit direkt den Verfassungsgerichtshof anzurufen, haben entweder ein Bundesland – also Wien – oder ein Drittel der Mitglieder des Nationalrats. Als „nicht sehr zielführend“ erachtete Funk hingegen die dritte Option, nämlich über eine betroffene Person den Rechtsweg zu beschreiten.