Neues Gesetz verfassungswidrig?

Rauchverbot: Wien bringt Klage ein

03.06.2018

Wien will jetzt via Verfassungsklage das Aus des Rauchverbots rückgängig machen.

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Wien. Gezerre ums Qualmen in Lokalen: Es war eine SPÖ-Ministerin, die 2015 das generelle Rauchverbot in der Gastronomie einführte, ÖVP und FPÖ kippten das Gesetz diesen März. Jetzt will die Wiener SPÖ das ­Kippen des Gesetzes kippen und das Gastro-Rauchverbot ­wieder zurückholen.

ÖSTERREICH-Informationen zufolge wollen Umweltstadträtin Ulli Sima – sie ist für die Kontrolle der Nichtraucherbereiche zuständig – und Neo-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) heute eine Verfassungsklage ankündigen.

Experte: "Es geht um den Schutz des Personals"

Wahlfreiheit. Gelingen soll der Anti-Raucher-Coup ausgerechnet über die von der FPÖ viel zitierte „Wahlfreiheit“, wegen der man den Rauchern das öffentliche Qualmen wieder gestattete. „Passivraucher haben diese Wahlfreiheit aber nicht“, erklärte Sima vor wenigen ­Wochen zu diesem Thema. Dazu würden etwa Angestellte in der Gastronomie gehören. Auch Kinder und Jugendliche seien betroffen.

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk – er ist am Montag anwesend, wenn Sima und Hacker ihren Rauchverbots-Plan vorstellen – hat ebenfalls „massive verfassungsrechtliche Bedenken“ geäußert. Denn die Wahlfreiheit ende dort, wo andere dadurch betroffen oder gefährdet würden: „Im Kern geht es um den Schutz des Personals.“

Die Möglichkeit direkt den Verfassungsgerichtshof anzurufen, haben entweder ein Bundesland – also Wien – oder ein Drittel der Mitglieder des Nationalrats. Als „nicht sehr zielführend“ erachtete Funk hingegen die dritte Option, nämlich über eine betroffene Person den Rechtsweg zu beschreiten.

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