Missstände

Rechnungshof: Kritik an Innenministerium

11.03.2013

Prüfbericht: Kein Überblick über Beschaffungen, keine Kontrolle.

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© ÖSTERREICH/ Bruna
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Der Rechnungshof übt massive Kritik an der Vergabepraxis im Innenministerium. In dem am Montag veröffentlichten Bericht schießen sich die Prüfer sowohl auf Großprojekte wie den skandalumwitterten, mittlerweile 1,15 Mrd. Euro teuren Blaulichtfunk ein als auch auf kleinere, "freihändig" vergebene Aufträge. Dass von letzteren auch eine Werbeagentur profitiert haben soll, die bei Wahlen für die ÖVP arbeitet, hatte bereits im Vorfeld der Veröffentlichung für Kritik gesorgt.

Laut dem Bericht gibt das Innenministerium mehr Geld für Beschaffungen aus als jedes andere Ressort. 2010 summierten sich die über 15.000 "Beschaffungsfälle" auf 72 Mio. Euro (der überwiegende Teil "freihändig" vergeben), 2011 wurden Dienstleistungen, Infrastruktur & Co im Wert von 182,6 Mio. Euro zugekauft.

Dies allerdings, ohne eine entsprechende Kontrolle sicherzustellen, wie aus dem Bericht hervorgeht. "Das BMI hatte keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaffungsvolumen", stellen die Prüfer gleich eingangs fest. Und auch eine "regelmäßige, risikoorientierte Kontrolle ausgewählter Beschaffungen" fehle. In sechs Jahren führte die interne Revision demnach nur eine einzige Prüfung im Beschaffungsbereich durch.

Aufzudeckende Missstände hätte es aber offenbar durchaus gegeben. Der Rechnungshof stellte nämlich bei der Hälfte der von ihm geprüften Beschaffungen Mängel fest - vor allem fehlende Vergleichsangebote. "Freihändig" vergeben darf der Bund in der Regel nämlich nur Aufträge bis 100.000 Euro. Diese Grenze wurde aber häufig unterlaufen. So lag der offizielle Auftragswert im Fall der Einführung einer elektronischen Amtssignatur bei exakt 99.999,99 Euro. Bezahlt wurden schließlich jedoch 427.661,53 Euro. Deklariert war die Direktvergabe nämlich zwar als Provisorium, eine Ausschreibung erfolgte in weiterer Folge aber nicht.

Kritisiert wird vom Rechnungshof auch die schon im Korruptions-Untersuchungsausschuss thematisierte Tätigkeit von Christoph Ulmer bei der Vergabe des Blaulichtfunk-Projekts. Der ehemalige Kabinettschefs des damaligen Ministers Ernst Strasser (V) war vom Ministerium als Berater engagiert worden und führte Gespräche mit den Bietern - und zwar jeweils vor den offiziellen Vergabeschritten. Der Rechnungshof sieht damit das "Transparenzgebot" im Vergabeverfahren verletzt, zumal der Inhalt der Gespräche nicht dokumentiert wurde.

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