Parlamentsumbau
Rechnungshof lehnt Vorprüfung ab
25.02.2011
Die Unbefangenheit für die nachträgliche Prüfung würde verloren gehen.
Der Rechnungshof (RH) lehnt eine Vorprüfung des Parlamentsumbaus, wie sie in der Präsidiale des Nationalrats beschlossen wurde, ab. "Der Rechnungshof kann abgeschlossene Planungsvorgänge zeitnah, jedoch stets nur im Nachhinein überprüfen", hieß es am Freitag in einer Stellungnahme des RH. Zudem würde man die für eine nachträgliche Kontrolle erforderliche Unabhängigkeit bzw. Unbefangenheit verlieren.
"Gemäß der Bundesverfassung und den internationalen Standards sei die Gebarungskontrolle, die der Rechnungshof durchzuführen hat, als ex-post-Kontrolle eingerichtet", heißt es in der Stellungnahme. Dies ergebe sich unter anderem bereits aus dem Begriffsinhalt der Worte ,,Überprüfung" und ,,Gebarung". Der RH könne auch Bauherrnentscheidungen und die Aufgaben der örtlichen Bauaufsicht und somit der begleitenden Kontrolle nicht ersetzen.