"Meilenstein"

Rechnungshof prüft kleinere Gemeinden

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Der Nationalrat hat eine Ausweitung der RH-Kompetenzen beschlossen.

Der Nationalrat hat am Mittwoch einstimmig eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs (RH) beschlossen. Durfte bisher nur in Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern kontrolliert werden, wird dieser Grenzwert nun auf 10.000 gesenkt. Der Beschluss ist die Spätfolge eines koalitionären Deals aus dem Vorjahr mit Grünen und BZÖ, die im Gegengeschäft zur Ausweitung der Prüfmöglichkeiten der Lockerung des Bankgeheimnisses zustimmten.

Mehr Kompetenzen
Statt in 24 Gemeinden (plus Wien) sind nun Kontrollen in 71 Gemeinden möglich. Zusätzlich kann eine Landesregierung oder ein Landtag bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern eine RH-Prüfung beantragen, im Regelfall wohl wenn auffällig hohe Schulden vorliegen oder Haftungsübernahmen aus dem Rahmen fallen. Die Zahl solcher Länder-Ersuchen ist allerdings auf zwei pro Jahr beschränkt. Vice versa können die Länder ihre Landesrechnungshöfe in Einzelfällen beauftragen, größere Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern zu prüfen.

Grüne und FPÖ hätten sich noch mehr gewünscht. Gemeinsam brachten sie einen Antrag ein, mindestens vier Prüfungen pro Jahr bei Kleingemeinden zu ermöglichen und Prüfanträge in den Landtagen zum Minderheitenrecht zu machen. Mehrheit gab es dafür keine, SPÖ und ÖVP stimmten dagegen.

"Meilenstein"
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann sprach in der Debatte von einem "Meilenstein". Die Ausweitung sei "gerechtfertigt und sicherlich richtig", mehr Prüfungen durch den Bundes-RH würde die Verwaltungsstrukturen der Gemeinden aber überfordern. Diese würden ohnehin durch die Landesrechnungshöfe und die Gemeindeaufsicht kontrolliert.

Auch Wilhelm Molterer (V) betonte, dass alle Gemeinden in Österreich geprüft würden. Nicht nur der Bund sei ein guter Prüfer, der RH sei "nicht der Pächter der absoluten Wahrheit". Aus Molterers Sicht muss der nunmehrige Beschluss nicht der finale Schritt sein, er schloss eine Erweiterung der Prüfkompetenzen "in zwei oder drei Jahren" nicht aus.

"Halberte Lösung"
Werner Kogler von den Grünen sprach von einer "halberten Lösung", trotzdem sei es unter dem Strich eine Verbesserung. Wenn die Bürgermeister wüssten, dass ihnen RH-Prüfungen drohten, wären ihrem Treiben nicht mehr die Schleusen geöffnet, sagte er unter Verweis auf die steirischen Kommunen Fohnsdorf und Hartberg.

Für BZÖ-Klubchef Josef Bucher verfügt der RH über Kompetenzen, die er auf Landesebene vermisst. Man solle darüber diskutieren, ob man nicht dem RH neben den Kontrollausschüssen allein die Kontrollaufgaben bei den Gemeinden überlassen könnte. Harald Stefan (F) kritisierte die Blockade von Regierungsseite, wenn weitere Prüfmöglichkeiten gefordert würden. Wesentlich sei, dass auch Staatshaftungen, gemeinnützige Bauvereinigungen und Unternehmensbeteiligungen ab 25 Prozent in die RH-Kompetenz fallen.

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