Ab 10 Mio Budget
Rechnungshof soll 250 Gemeinden prüfen
04.09.2009
Kleinere Gemeinden soll von den Landesrechnungshöfen kontrolliert werden.
Rechnungshof-Präsident Josef Moser will künftig Gemeinden ab einem Jahresbudget von zehn Millionen Euro durch den Rechnungshof (RH) prüfen lassen. Kleinere Gemeinden sollen von den Landesrechnungshöfen ohne Weisung durch die Landesregierung kontrolliert werden können, forderte Moser außerdem Ö1-"Mittagsjournal". Der Widerstand gegen die Pläne sei "normal", so Moser, die Erweiterung der RH-Prüfkompetenzen hätte aber "nur positive Erscheinungen für alle Betroffenen".
Keine zusätzliche Prüfinstanz
Eine zusätzliche
Prüfinstanz für Gemeinden will Moser nicht einführen. Es gehe darum, "eine
unabhängige, effektive Prüfinstanz in dem Bereich zu ermöglichen, die auch
Transparenz schafft und dementsprechend auch die nötigen Lösungsvorschläge
unterbreiten kann". Das derzeitige System sei mangelhaft, es fehle an
einheitlichen Prüfkriterien und die Prüfergebnisse würden außerdem nicht
oder nur selten veröffentlicht.
Für den RH sei es daher "zweckmäßig und notwendig", Gemeinden mit einem Gebarungsvolumen von über zehn Millionen Euro zu prüfen, erklärte Moser. Für kleinere Gemeinden seien die Landesrechnungshöfe die "richtigen Partner". Würde dieses Modell realisiert werden, könnte der RH statt bisher 24 Gemeinden künftig rund 250 Gemeinden prüfen. Diesen Vorschlag werde er auch der Regierung unterbreiten, so Moser.
"Normale" Bedenken
Bedenken vor allem vonseiten der
Gemeinden hält der RH-Präsident für "normal". Eine erweiterte Prüfkompetenz
hätte aber "nur positive Erscheinungen für alle Betroffenen": Mehr
Transparenz für die Bürger, Vorteile für die Kontrollfunktion der
Gemeinderäte und Informationen für die Gemeinden, ob das Verhältnis zwischen
Einnahmen und Ausgaben stimme.
Die Erweiterung der RH-Prüfkompetenzen ist von Grünen und BZÖ mit der Regierung ausverhandelt worden, damit diese die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Lockerung des Bankgeheimnisses für Ausländer zustande bringt. Bisher konnte der RH nur Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern prüfen. Offen ist derzeit noch, ob die neuen Prüfkompetenzen an der Einwohnerzahl, dem Jahresbudget oder anderen Parametern festgemacht werden.