Dreiköpfiges Gremium
Weisungsrecht: Weisenrat ist eingerichtet
08.01.2014
Plöchl, Burgstaller und Strasser sind die Mitglieder des neuen Gremiums.
Der von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) versprochene Weisenrat zum Weisungsrecht ist seit Mittwoch eingerichtet. Das dreiköpfige Gremium besteht aus Franz Plöchl, interimistischen Leiter der Generalprokuratur, sowie den Rechtschutzbeauftragten des Innen- und Justizminsteriums, Manfred Burgstaller und Gottfried Strasser, hieß es in einer Aussendung des Ministers.
Der Weisenrat soll nun in Fällen der Befangenheit des Justizministers in die Entscheidung einbezogen werden. Auch bei Verfahren gegen oberste Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in Verfahren, in denen eine inhaltliche Weisung gemäß dem Staatsanwaltschaftsgesetz erteilt werden soll, ist das vorgesehen.
Künftig keine Weisungen ohne Weisenrat möglich
Der Weisenrat wird sich laut Brandstetter zu den Erledigungsvorschlägen des Leiters der Strafrechtssektion äußern und gegebenenfalls in nachvollziehbarer Form Empfehlungen abgeben. "Damit wird sichergestellt, dass ich selbst als Justizminister auf Entscheidungen in derartigen Verfahren künftig selbstverständlich keinen Einfluss nehme. Es wird somit keine Weisungen ohne Einbindung des Weisenrats geben, dessen Mitglieder bekanntlich nicht weisungsgebunden sind", betonte er Minister.
Brandstetter hat am Mittwoch im Ministerrat über seine Pläne zur Reform des Weisungsrechts berichtet. "Ich war immer für eine Reform des Weisungsrechts in seiner derzeitigen Form, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken, und ich bin auch zuversichtlich, dass wir das gemeinsam schaffen werden", erklärte er im Anschluss daran. "Zentral ist bei so einem wichtigen rechtsstaatlichen Thema aber, dass man mit der nötigen Ruhe eine gediegene Lösung erarbeitet, die letztlich auch von einem möglichst breiten Konsens getragen ist. Ich stehe für vernünftige, konsensorientierte Sachpolitik."
Expertenkommission im Februar
Der Minister will daher noch im Februar eine hochkarätige Expertenkommission einsetzen, die ohne Vorgaben verfassungskonforme Reformvorschläge erarbeiten soll, so der Minister. "Es gibt verschiedene Alternativmöglichkeiten für eine Reform des Weisungsrechts und ich werde mich dann als Justizminister - sobald die Ergebnisse der Kommission vorliegen - um eine baldige politische Einigung bemühen." Angesichts des guten Gesprächsklimas mit dem Koalitionspartner und mit den Justizsprechern aller Parlamentsparteien hoffe er und sei zuversichtlich, dass eine Reform noch im laufenden Jahr gelinge.