Gewalt gegen Kinder
Regierung ändert Anzeigepflicht
19.12.2007
Der Ministerrat hat am Mittwochvormittag ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Kindern abgesegnet.
Die Regierung hat am Mittwoch die von SPÖ-Justizministerin Maria Berger vorgeschlagenen Änderungen der Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder beschlossen. Statt unterschiedlicher Nebengesetze für verschiedene Berufe soll es eine Regelung geben, die sich an der bestehenden unbeschränkten Meldepflicht für Behörden orientiert. Alle mit Kindern befassten Einrichtungen wie Sportvereine und Schulen werden dabei einbezogen.
Der Tod des 17-monatigen Luca-Elias Anfang November hatte die Debatte wieder ins Rollen gebracht. Der kleine Bub war an den Folgen längerer Misshandlungen gestorben.
Schutz der Kinder
Neben Änderungen bei der Anzeigepflicht sind
weitere Maßnahmen im Strafprozess vorgesehen, die den Schutz der Kinder vor
die Führung eines Verfahrens stellen sollen. Durch die Möglichkeit von
Weisungen soll die Kontrolle der Verdächtigen verbessert und der Kontakt zu
Opfern verhindert werden.
Eigene Abteilungen
Weiters will Berger an allen großen
Staatsanwaltschaften und Gerichten Sonderzuständigkeiten für Kinder als
Gewaltopfer schaffen. Im Zivilrecht steht neben dem Anspruch auf
Prozessbegleitung und Schonung die Geheimhaltung der Anschrift des Opfers im
Mittelpunkt.
Neue Straftatbestände
Strafrechtlich bastelt die Ministerin
schon seit längerem an einem Entwurf für die Schaffung eines Tatbestands bei
längeren Gewaltbeziehungen. Kinder oder wehrlose Menschen als Opfer sollen
dabei besonders erfasst werden. Auch der Strafbestand des Quälens und
Vernachlässigens dieser Menschen soll ausgebaut werden.
Die Ergebnisse der Beratungen über eine Sexualstraftäterdatei sollen im Jänner 2008 dem Ministerrat vorgelegt werden.