Noch vor dem Sommer

Regierung bereitet Investitionskontrollgesetz vor

27.04.2019

Prüfung ab 10-prozentiger Beteiligung aus dem Ausland 

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HANS PUNZ
Zur Vollversion des Artikels
Die Bundesregierung bereitet ein Investitionskontrollgesetz vor. Damit solle sichergestellt werden, dass die Republik bei Verkäufen von über zehn Prozent von Firmenanteilen an Firmen aus Drittstaaten "einen kurzen Check machen kann, ob das für Österreich sicherheitsrelevant ist", kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstag in Peking am Rande des Seidenstraßenforums an.
 
Das soll noch vor dem Sommer vom Ministerrat beschlossen werden und in die Begutachtung gehen. Österreichs Vorschläge seien "im guten Austausch mit Deutschland entstanden", sagte Kurz vor österreichischen Journalisten. Deutschland hat Ende 2018 die Schwelle, ab der für sensible Bereiche die Regierung einen Anteilserwerb durch einen Investor prüfen kann, von 25 auf 10 Prozent gesenkt. Auch auf EU-Ebene wird an einer Investitionskontrolle gearbeitet. In Österreich gab es bisher eine Meldepflicht für Beteiligungen ab 25 Prozent aber kein eigenes Investitionskontrollgesetz.
 

Sicherheit

Österreich wolle keinesfalls Investitionen verhindern und sei sogar froh über Großinvestitionen, "aber wir sind gleichzeitig vorsichtig, was die Sicherheit, was die Ordnung, was die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes betrifft. In 99 Prozent der Fälle wird es nur ein Durchwinken geben", versicherte Kurz, aber es könne natürlich sein, dass es in einzelnen kritischen Fällen keine Genehmigung gibt. Auf die Details wollte Kurz nicht eingehen, das Gesetz sei aber in Kooperation von Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Infrastrukturministerium und Bundeskanzleramt entstanden.
 
So ein Gesetz "scheint uns in Zeiten wie diesen wesentlich", so Kurz in Peking, es sei aber "nicht nur an China gerichtet, sondern eine generelle Regelung, die wesentlich ist für den Standort Österreich".
Zur Vollversion des Artikels