Pflegegeld wird erst eingeschränkt, dann angehoben.
Die Regierung beschließt am Dienstag die Neuregelung des Pflegegeldes ab 2015 und dessen Anhebung 2016. Außerdem auf der ungewöhnlich umfangreichen Tagesordnung des Ministerrats: Neue Regeln für Banken in Schieflage, neue Kompetenzen bei Ermittlungen in Finanzstrafsachen, Trafikpflicht für E-Zigaretten, ein verlängerter Finanzausgleich und die Streichung der Gerichtsgebühren für Minderjährige.
Für Pflegebedürftige gibt es Zuckerbrot und Peitsche: Im kommenden Jahr wird der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 eingeschränkt, was die Zahl der Neuzugänge um 6.000 auf 65.000 Personen einschränken soll. Mit den damit erzielten Einsparungen wird dann 2016 das Pflegegeld angehoben. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) spricht von nötigen Kostendämpfungen in den Stufen 1 und 2, Behindertenverbände befürchten Belastungen für Angehörige von Menschen mit Lernschwächen und beginnender Altersdemenz.
E-Zigaretten nur noch in der Trafik
Ebenfalls beschlossen wird am Dienstag die Streichung der Gerichtsgebühren für Minderjährige in Familienrechtsangelegenheiten - und zwar ab Juli 2015 - sowie die Trafik-Pflicht für E-Zigaretten. Um verfassungsrechtlichen Bedenken vorzubeugen, wird letztere allerdings von April auf Oktober verschoben. Ebenfalls etwas entschärft werden die neuen Ermittlungskompetenzen für Finanzstrafbehörden: So soll der Zugriff auf das Polizeidatensystem EKIS im Finanzstrafverfahren erst ab einer Steuerhinterziehung von über 33.000 Euro möglich sein.
Finanzausgleich
Auf den Weg in Richtung Parlament gebracht wird auch die Verlängerung des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bis Ende 2016 sowie das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz. Letzteres gibt ab 2015 Regeln für den Umgang mit Banken in Schieflage vor und soll definieren, wie Krisenbanken rechtzeitig stabilisiert und saniert oder - wenn das nicht geht - vom Markt genommen werden können. Vorgesehen sind u.a. ein Frühwarnsystem und Gläubigerbeteiligung an den Sanierungskosten. Bis 2020 sollen die direkten staatlichen Bankenhilfen von zuletzt 12,98 auf unter 10 Mrd. Euro zurückgehen.