Wien

Regierung beschließt "Staatsbürgerschaft Neu"

30.04.2013

Regeln für Promi-Einbürgerung sollen bis Sommer kommen.

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Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das am Dienstag den Ministerrat passiert hat, sieht ein Drei-Stufen-Modell vor, in dem sich die Vergabe der Staatsbürgerschaft künftig nicht mehr an der bloßen Aufenthaltsdauer, sondern am Fortschritt der Integration orientieren soll. Wer sehr gut integriert ist, soll die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren bekommen. Wer ausreichend integriert ist, soll sie nach zehn Jahren erhalten, und wer die vorgegebenen Standards nicht erfüllt, der bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht. Viel wurde gegenüber dem Begutachtungsentwurf nicht geändert.

Deutschkenntnisse und Mindest-Einkommen

Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft demzufolge möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf B2-Level (Maturaniveau der ersten lebenden Fremdsprache) verfügt. Ein weiterer Nachweis einer persönlichen Integration ist dann nicht mehr nötig. Als gesicherter Lebensunterhalt gilt dabei ein Einkommen von rund 1.000 Euro pro Person und Monat - nachweisen muss man insgesamt drei Jahre aus den letzten sechs Jahren. Die letzten sechs Monate vor dem Antrag muss man jedenfalls gearbeitet haben - es gilt aber auch, wenn man in diesen sechs Monaten in Karenz war. Sozialhilfeleistungen dürfen nicht in Anspruch genommen worden sein.

Verfügt der Bewerber nicht über Deutschkenntnisse auf Matura-, sondern nur auf Mittelschulniveau (B1-Level), kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen, allerdings muss er dann eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen. Er muss sich dafür zumindest drei Jahre lang gemeinnützig engagiert haben. Entweder muss er ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.) oder beruflich im Bildungs-, Sozial-und Gesundheitsbereich oder ehrenamtlich in einem nicht gesetzlichen Interessenverband (Elternvertretung, Betriebsrat) tätig gewesen sein.

In der zweiten Stufe ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich. Dafür reichen die (auch für den Erhalt nach sechs Jahren geltenden) Kriterien der Unbescholtenheit, der Selbsterhaltungsfähigkeit, der Sprachkenntnisse auf Mittelschulniveau sowie ein erfolgreicher Staatsbürgerschaftstest. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, soll auch die Staatsbürgerschaft nicht bekommen.

Für Menschen, die aus körperlichen Gründen die Kriterien nicht erfüllen können, sind Ausnahmen vorgesehen. Ausgenommen sind Menschen mit Behinderung, wenn sie physisch nicht in der Lage sind, die Sprache zu lernen oder für eigenen Unterhalt zu sorgen sowie Menschen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen amtsärztlich arbeitsunfähig sind. Bei sogenannten Putativ-Österreichern, die fälschlicherweise von den Behörden als Staatsbürger behandelt wurden (und z.B. den Wehrdienst abgeleistet haben), wird rückwirkend die Staatsbürgerschaft anerkannt.

Außerdem werden künftig auch uneheliche Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Die derzeit bestehende Diskriminierung, dass uneheliche Kinder, bei denen nur der Vater die Staatsbürgerschaft besitzt, keinen Anspruch haben, wird beseitigt. Um Kritik aus der Begutachtung Rechnung zu tragen, wirken Vaterschaftsanerkenntnisse oder gerichtliche Feststellungen der Vaterschaft, die innerhalb von acht Wochen nach der Geburt des Kindes vorgenommen wurden, rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Adoptionen von ausländischen Kindern wird der Erwerb der Staatsbürgerschaft bis zum 14. Lebensjahr erleichtert.

Alle neuen Österreicher werden auch weiterhin einen Staatsbürgerschaftstest absolvieren müssen, er wurde aber überarbeitet. Es soll weniger historisches Faktenwissen geprüft werden, der Fokus soll mehr auf Werte und Fragen des Zusammenlebens gelegt werden. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (V) hatte dazu vergangene Woche eine Wertefibel für potenzielle Neo-Österreicher und eine Lernunterlage inklusive Testfragen präsentiert.

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird künftig in einem feierlichen Rahmen erfolgen: Vorgesehen sind das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes und der EU.

Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen im Sommer. Für die Einbürgerung von Prominenten soll auch bis zum Sommer eine Verordnung beschlossen werden, die Kriterien für die Vergabe von Staatsbürgerschaften beinhaltet.



 

 
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