Neues Fremdengesetz
Regierung einig: Strafen für lügende Asylwerber
22.12.2016Flüchtlingen, die falsche Angaben über ihre Identität machen, droht künftig Strafe.
Am Mittwoch hat sich die Regierung auf Neuerungen im Fremdenrecht geeinigt. Das Gesetz wurde in Begutachtung geschickt. Die wichtigsten Punkte:
- Ausreise: Wer trotz negativen Asylbescheids das Land nicht verlässt oder illegal zurückkehrt, dem drohen eine Geldstrafe bis zu 15.000 Euro oder sechs Wochen Haft. Zudem wird die Grundversorgung gestrichen.
- Identität: Strafe, und zwar 5.000 Euro oder drei Wochen Gefängnis, droht auch Flüchtlingen, die falsche Angaben über ihre Identität machen, um bessere Chancen auf Asyl zu haben.
- Asylaberkennung: Bei straffällig gewordenen Asylwerbern beginnt das Aberkennungsverfahren künftig bereits, während das Gerichtsverfahren noch läuft.
- Ein-Euro-Jobs: Die Bezahlung der gemeinnützigen Tätigkeiten wird für Asylwerber begrenzt. Die Höhe ist noch nicht festgelegt.