Ministerrat beschließt Reform
Regierung: Keine Rückkehr für IS-Kämpfer
05.03.2019Die Regierung macht die Rückholung österreichischer IS-Kämpfer de facto unmöglich.
Der Ministerrat wird heute eine Reform des Konsulargesetzes beschließen – demnach wird IS-Kämpfern im Ausland (z. B. Irak) der konsularische Schutz gestrichen. „Personen, deren Einreise die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würde, kann die Unterstützung versagt werden“, heißt es im Ministerratsvortrag, der ÖSTERREICH vorliegt. „Es ist ganz klar, dass IS-Rückkehrer jegliches Recht auf Schutz verloren haben, und dies werden wir konsequent weiterverfolgen“, so Innenminister Herbert Kickl zu ÖSTERREICH.Die IS-Kämpfer seien „tickende Zeitbomben“, so Kickl.
Kein Anspruch auf diplomatische Hilfe
Er bringt ein Beispiel: Ein Mann ist im Jahr 2016 nach Syrien ausgereist und hat für den Islamischen Staat gekämpft. Er will zurück nach Österreich und meldet sich bei der Botschaft, Da sich der Mann aber einer Terrororganisation angeschlossen hat, hat er keinen Anspruch auf die Hilfe Österreichs – auch wenn er Staatsbürger ist.
Schwieriger ist die Situation freilich mit jenen Kämpfern, die selbständig nach Österreich kommen. Sie dürfen nach derzeitigem Recht ins Land zurückkehren.