"Digitales Vermummungsverbot"

Regierung: Neue Regeln für Internet-Postings

13.11.2018

Gipfel gegen Hass: Die ÖVP drängte auf eine Klarnamenpflicht, die FPÖ lehnte ab.

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© APA/HANS PUNZ
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Wien. Dienstagmittag fand der groß angekündigte Gipfel gegen Hass im Netz statt. ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz und FPÖ-Vize Heinz-Christian Strache berieten sich mit Experten sowie Opfern von Shitstorms, wie etwa der Ö3-Moderatorin Elke Rock.

FPÖ stand bei Pflicht zu Klarnamen auf Bremse

Geeinigt haben sich ÖVP und FPÖ offiziell auf ein ­„digitales Vermummungsverbot“. Damit soll es zwar weiter möglich sein, sich anonym im Internet zu äußern, bei Straftaten sollen aber die Behörden auf die Namen der Verdächtigen zugreifen können. Auf die im Vorfeld von der ÖVP geforderte Klarnamenpflicht konnte man sich nicht einigen. Die FPÖ stand auf der Bremse und verhinderte die Einführung.

Hintergrund: Diese Maßnahme würde Tausende Poster auf den gut besuchten FPÖ-Social-Media-Seiten tref­fen – nicht zuletzt eine Vielzahl von Straches knapp 800.000 Facebook-Freunden.

Wie ÖSTERREICH erfuhr, einigte man sich hinter den Kulissen aber sehr wohl auf eine „Klarnamenpflicht light“. Das heißt: Künftig soll man sich in Onlineforen mit seinem echten Namen anmelden müssen. Verifiziert soll das voraussichtlich über die Telefonnummer werden. Allerdings darf man dann weiter unter einem Pseudonym posten.

US-Konzerne: Umsetzung auch nach Gipfel unklar

Wie große Konzerne wie Facebook dazu gebracht werden sollen, österreichische Nutzer namentlich zu registrieren, ließ die Regierung noch offen. VP-Kanzleramtsminis­ter Gernot Blümel erklärte aber, dass auch diese nicht ausgenommen sein sollen.

Künftig muss man sich mit Telefonnummer registrieren

Wien. Das Ziel der Regierung ist es, Hass-Poster besser auszuforschen. Dabei will sie vor allem „große digitale Konzerne“, also Facebook und Twitter, ins Visier nehmen. User sollen zwar weiterhin anonym posten können, aber sie sollen registriert sein:
  • Telefonnummer. Bevor man sich bei einem Medium zum Posten anmeldet, solle man etwa eine Telefonnummer hinterlegen müssen, ist eine der Überlegungen der Experten.
  • Ausforschung. Sollte ein anonymer Poster dann gegen Gesetze, etwa Straftatbestand der Verhetzung, verstoßen, müsste das Unternehmen den Namen des Täters herausgeben.
  • Neues Netzgesetz. Die österreichische Regierung prüft gerade das neue deutsche Netz­gesetz. Einiges könnte von Berlin übernommen werden, um Hetze in der virtuellen Welt zu bekämpfen.
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