Quarantäne fällt, Wien dagegen

Regierung plant geheim Lockerungen

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Die Quarantäne-Regel soll ab 1. August - trotz massiver Bedenken von Spitalsärzten und führenden Experten -  fallen und durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt werden. Das heißt, künftig sollen Corona-Infizierte mit Masken ins Büro und sogar in Diskotheken gehen.

Wien. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) basteln derzeit seltsam geheim an einer neuen Corona-Verordnung, die bereits am 1. August in Kraft treten soll. Und - trotz Rekordinfektionszahlen und steigenden Hospitalisierungen - eine massive Lockerung vorsieht. Entsprechend der Wünsche aus Wirtschaftskreisen soll die Quarantäne fallen. Zumindest wurde eine entsprechende Novelle - siehe weiter unten - bereits den ÖVP-Ländern und Sozialpartnern übergeben.

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und sein Gesundheitsstadtrat Peter Hacker wurden hingegen nicht eingebunden. Sie lehnen diese Aufweichung ab.

Peter Klimek hatte im oe24.TV-Interview bereits gewarnt, dass so eine Aufweichung ohne allgemeine Maskenpflicht auch zur "Stigmatisierung von Infizierten" führen könnte. Denn nur sie müssten Maske tragen.

Andere Experten wiederum bezweifeln, dass Infizierte dann durchgängig wirklich Maske tragen würden.

Der bekannte Intensivmediziner Thomas Staudinger gibt im oe24.TV-Interview zudem zu Bedenken, dass "die meisten Infizierten klare Symptome haben, also krank sind" und damit ohnehin nicht arbeiten könnten.

FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs

Laut dem Verordnungs-Entwurf wäre man nach einer Infektion nicht mehr gezwungen, daheim zu bleiben, sondern man könnte sich fast überall hin mit Maske bewegen. Die Maske muss laut Verordnungstext indoor außerhalb des eigenen Wohnbereichs durchgehend getragen werden. Daheim wird das empfohlen. Im Freien kann sie unten bleiben, so ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann. In belebten Straßen und Parks soll sie allerdings getragen werden.

Neben der Maske sollen für Infizierte auch Betretungsverbote kommen. Diese werden im Wesentlichen für besonders vulnerable Settings (Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, Volksschulen) vorgesehen. Wenn die Maske aus medizinischen Gründen (z.B. Schwangerschaft) nicht getragen werden kann oder die Ausübung des Jobs verunmöglicht wird (etwa bei Musikern), dürfen Infizierte auch ihren Arbeitsort nicht betreten. Allerdings gelten die Verbote für Gastro, Nacht-Gastro oder etwa Sportstätten nicht – hier müssen Infizierte "lediglich" die Maske tragen.

Infizierte und nicht infizierte Personen sollen sowohl in der Arbeit als auch beispielsweise in Pflegeheimen räumlich getrennt werden. Corona-Positive sollen zudem von positiv getestetem Personal betreut werden.

Der Verordnungs-Entwurf

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Rechtliche Begründung

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