Asylpolitik
Regierung sieht sich durch Gutachten bestätigt
30.03.2016
Maßnahmen zur Eindämmung des Flüchtlingsstroms seien demnach zulässig.
Die Regierung sieht sich durch das Expertengutachten zur Asylpolitik in ihrem Handeln bestätigt. Die Gutachten hätten ergeben, "dass es natürlich rechtliche Möglichkeiten gibt, die verschiedenste Gestaltungsspielräume erlauben", sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Mittwoch. Auch für Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sind damit Maßnahmen zur Eindämmung des Flüchtlingsstroms zulässig.
Faymann räumte im Pressefoyer nach dem Ministerrat zwar ein, dass ein "Richtwert" für die Aufnahmen von Flüchtlingen nicht die Eigenschaft habe, das Problem grundsätzlich zu lösen: "Könnten wir Kriege durch Richtwerte beenden, würden wir nur mehr Richtwerte beschließen", sagte er. Man übernehme aber "alles politisch Mögliche", um klarzumachen, dass Österreich nur in der Lage sei, eine bestimmte Zahl an Flüchtlingen aufzunehmen.
Details zu dem Gutachten des Europarechtlers Walter Obwexer und des Verfassungsjuristen Bernd Christian Funk, das seit Dienstag vorliegt, verriet Faymann nicht; er verwies auf die Präsentation durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) zu Mittag.
Während Faymann weiter von einem "Richtwert" sprach, nahm Mitterlehner erneut den Begriff der "Obergrenze" in den Mund: "Was das Grenzmanagement und die Obergrenze anbelangt, liegen nun die Gutachten vor. Diese bestätigen unsere Einschätzung, dass es rechtlich zulässig ist, Maßnahme zur Eindämmung des Zustroms zu ergreifen", sagte der ÖVP-Chef.
Mitterlehner stützt diese Annahme auch auf Artikel 72 des EU-Vertrages, wonach "zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein Abweichen von EU-Asylregeln zulässig ist", wie er sagte. Auch sei u.a. die europäische Menschenrechtskonvention hinsichtlich der Achtung des Familienlebens zu berücksichtigen. Es könne keine "Automatik" geben, "dass ich nur abweisen kann", sondern es müssten auch bestimmte Mindeststandards hinsichtlich der Grundrechte gewährleistet sein.
Dies alles müsse nun bei der Erstellung der Gesetzespakete Berücksichtigung finden. In Kraft treten könnte die Regelung hinsichtlich des "Grenzwertes" bzw. der "Obergrenze" dann bereits am 1. Juni, so Mitterlehner. Im Parlament könnten die entsprechenden Gesetzte laut dem ÖVP-Chef in der Sitzung von 27./28. April beschlossen werden.
Positiv hervorgehoben wurde von den beiden Regierungsspitzen, dass die national und europaweit gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Flüchtlingsströme bereits Wirkung gezeigt haben, es sei auch zu einer deutlichen Reduzierung der Flüchtlinge an Österreichs Grenzen gekommen. Dennoch dürfe sich "niemand in Sicherheit fühlen", verwies Faymann auf Befürchtungen, wonach es zu einer Ausweichroute über das Mittelmeer und damit zu neuen Flüchtlingsbewegungen über Italien nach Österreich kommen könnte.
Gefragt nach allfälligen Auswirkungen sagte Faymann, davon wäre etwa die Grenze zu Italien am Brenner betroffen. Daher werde man dort Maßnahmen - u.a. baulicher Natur - ergreifen und die Abstimmung mit Italien intensivieren. Gelöst werden könne das Problem aber nur über die Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge an den Außengrenzen bzw. Hotspots, betonte Faymann einmal mehr.