Regierungsvorlage für elf neue Verwaltungsgerichte abgesegnet.
Der Ministerrat hat am Dienstag ein Stück Verwaltungsreform auf den Weg gebracht und die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit fixiert. Damit werden rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden durch neun Landesverwaltungsgerichte und zwei gleichrangige Einrichtungen des Bundes ersetzt, außerdem wird das Bundesamt für Asyl und Migration auf die Beine gestellt. Bundeskanzler Werner Faymann (S) und Vizekanzler Michael Spindelegger (V) lobten die Reform am Dienstag als erfreulichen Schritt für eine effizientere Verwaltung.
Verwaltungsreform
Der Regierungsbeschluss zeige, dass man die Verwaltungsreform nicht nur in Überschriften diskutiere, so Faymann. Es handle sich schlicht um den "größten Umbau des Rechtsschutzes in Österreich seit 1920". Spindelegger sprach von einem "entscheidenden Projekt", das einen schnelleren Rechtszug und letztendlich auch mehr Standortqualität für Österreich bringen werde.
Künftig soll es in Österreich auf Bundesebene ein Bundesverwaltungsgericht anstatt von Behörden wie Bundesvergabeamt, Bundesumweltsenat, oder Datenschutzkommission geben; Der Unabhängige Finanzsenat soll zum "Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen" umgewandelt werden. In den Ländern ist die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten geplant. Die Gerichte sollen mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen.
Eine entsprechende Einigung mit den Ländern hatte der Bund im Oktober erzielt. Die Regierung erhofft sich laut Ministerrats-Punktation langfristig einen "beträchtlichen" volkswirtschaftlichen Effekt, wenn auch kurzfristig mit geringen Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr zu rechnen sei, wie es heißt. Als Verfassungsmaterie braucht das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.